Urteil: 3 Jahre 6 Monate Gefängnis für Hoeneß !

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neuester Beitrag:  02.05.14 22:38
eröffnet am: 13.03.14 14:09 von: lassmichrein Anzahl Beiträge: 299
neuester Beitrag: 02.05.14 22:38 von: Dr.UdoBroemme Leser gesamt: 22860
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13.03.14 15:27 #101 quantas, habt ihr Schweizer in der Schule

im Fach Deutsch keinen rechtschreibunterricht ?
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auch Kerzen können Kurse machen
13.03.14 15:27 #102 Schön, dass man auch was aus der Geschicht.
Berufungen gibt es bei strafrechtlichen Prozessen nur an Amtsgerichten. Deshalb wird nun Revision eingelegt. Die Revisionsentscheidung führt entweder zum sofortigen Antritt der Strafe oder zu einer Rückführung an das Landgericht. Dort müsste dann erneut verhandelt werden.

Bin ja nicht so regelmäßig bei Gerichten - deshalb war mir das nicht bekannt.  
13.03.14 15:27 #103 96--das geht im Moment nicht; er darf nicht r.
ohne Genehmigung der Behörden, und seinen Pass mußte er abgeben  
13.03.14 15:29 #104 Die Schweizer können gut
furzen, wenn andere drücken.  
13.03.14 15:31 #105 Wenn mildernde Umstände
zu gering gewichtet wurden, dann waere das ein Rechtsfehler, kein Verfahrensfehler.

Berufung war nicht statthaft, nur Revision.

 
13.03.14 15:31 #106 Ihr sollt meinen Freund quantas ned blöd anma.
13.03.14 15:32 #107 hey kiiwii, biste wegen dem Hoeneß-Urteil

heute so bösartig zu uns ?
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auch Kerzen können Kurse machen
13.03.14 15:33 #108 nö, aber so ein kleines Lichtlein wie Du soll
sich ordentlich benehmen.  
13.03.14 15:34 #109 Die Schweiz sollte aufpassen
nicht zuviele kriminelle Deutsche ins Land zu locken, sonst bilden die irgendwann eine separatistische Bewegung zwecks eigenen Kanton "Schwarzbünden".
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Proletarier Aller Länder vereinigt Euch !

ONE BIG UNION
13.03.14 15:36 #110 kiiwii, du Kleingeist willst Richter spielen!


ich würd laut lachen müssen, wenn ich dich in deinem Golf mit Ganzjahresreifen auf´m Parkplatz sehen würde

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auch Kerzen können Kurse machen
13.03.14 15:36 #111 es gibt auch Kriminelle mit anderen Staatsange.
hörigkeiten... if you know what I mean  
13.03.14 15:39 #112 kiiwii kommt sich nicht mal komisch vor, wenn.

zuhause mit Pantoffeln an den Füßen und Schnabeltasse aufm Tisch über große Dinge reden will
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auch Kerzen können Kurse machen
13.03.14 15:41 #113 Ja kiiwii

die meisten haben hier ja keine Ahnung von unserem Rechtsverständnis in der Schweiz.
Hier hätte Höhnes die Steuer und eine Strafsteuer bezahlt
und ferig wäre die Angelegentheit!
Gefängnis in der Schweiz für Steuer Hinterziehung völlig ausgeschlossen.
Und in Deutschland behandelt man solche Menschen wie Schwerstverbrecher.
Grosse Scheisse!!!!!!!!!!!!!!!!

Und da hat mir noch einer Sprachschwierigkeiten mit der deutschan Sprache vorgeworfen:
Komm zu uns wir lernen Dich dann gepflegtes Schweizer Deutsch! Wirst Du vermutlich nie richtig lernen können.

Grüessli in den Taunus aus dem sonnigen Zürich.
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"Wir leben Zürich und Bangkok"
13.03.14 15:42 #114 zu hart
das Urteil, wird hoffentlich vom BGH aufgehoben !!
Kinderschänder und Vergewaltiger werden weniger hart bestraft !!  
13.03.14 15:45 #115 Natürlich sind die Schweizer da locker
Wer als Steuerhinterziehungshelfer für Ausländer fungiert, der siehts bei sich selbst auch lockerer.  
13.03.14 15:45 #116 Wenn die Verteidigung keine Ruhe
gibt trotz des eher milden Urteils, sollte sich die Staatsanwaltschaft nunmehr intensiver mit den Unterlagen befassen, die da so mundgerecht in letzter Minute präsentiert wurden. Insbesondere auch die den beiden Konten vorgelagerten Buchungen untersuchen und ggfls Durchsuchungen bei den Quellen veranlassen...

;)  
13.03.14 15:46 #117 @rüganer
Du kannst doch den Fall Schneider nicht mit Hoeneß vergleichen, Schneider hat die Banken beschissen und nicht Vater Staat.  
13.03.14 15:47 #118 quantas .... wenn ihr deutsche verbrecher
in der schweiz aufnehmen wollt dann könntet ihr denen doch auch glecih den schweizer pass anbieten. dann isses auch einfacher für die schweren jungs den deutschen pass in den letzten briefkasten vor der grenze einzuwerfen ;o)  
13.03.14 15:48 #119 Grüssle aus dem Taunus nach Zürich, lieber
schweizer Freund.



 
13.03.14 15:50 #120 UND: falls ihr in der schweiz steuerhinterziehun.
irgendwann mal für nicht verfolgungswürdig erachtet dann ist des dennoch das gute recht deutschlands solche straftäter gnadenlos zu verfolgen oder?

sind doch schlieslich jeweils unabhängige länder jedes das recht hat seine gesetze so zu machen wie gewünscht.

ich mag die schweiz sehr gerne. aber dort zu leben kann ich mir eben auch nicht vorstellen ... genau so wenig wie du dir wahrscheinlich vorstellen könntest in deutschland zu leben odr? ;o)  
13.03.14 15:50 #121 ja, hollodoc, ein schweizer Pass ist mehr Wer.
ein deutscher, das sehe ich auch so.  Brauchst zB nicht D am Hindukusch zu verteidigen, oder in Somalia oder Zentralafrika...  
13.03.14 15:51 #122 schon auffallend, wie kiiwii

heute seinem virtuellen schweizer Freund in den Hintern kriecht





widerlich
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auch Kerzen können Kurse machen
13.03.14 15:52 #123 Holo: Höhnes ist kein Verbrecher!

Warum kann der deutsche Staat kein vernünftiges
Steuerrecht auf die Beine stellen?

Eure Super Politiker, die Ihr alle 4 Jahre abnicken dürft!
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"Wir leben Zürich und Bangkok"
13.03.14 15:52 #124 kiiwii. ich möchte trotzdem keinen solange ich
meinen deutschen behalten kann. da bin ich eher patriotin.

aber vielleicht beantragt uli ja bald mal einen ;o)))  
13.03.14 15:52 #125 Harald werde bitte nicht primitiv!
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"Wir leben Zürich und Bangkok"
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