Das Hausrecht und Diskriminierung ist ein schmaler Grad. Juristisch betrachtet befindet sich der Diskothekbetreiber mit seiner restriktiven Entscheidung keine Ausländer hinein zu lassen, in einem strafrechtlichen Bereich.
Ich habe bewusst Ausländer und nicht Flüchtling geschrieben, weil man einen Flüchtling nicht als Solchen einfach erkennen kann, sondern man zwangsläufig Jeden abweisen wird müssen, welcher keinen deutschen Pass besitzt. D.h. ein ausländischer Tourist aus z.B. aus der Türkei würde ebenso abgewiesen wie der syrische Flüchtling. Ganz zu schweigen davon, dass kein Ordner soviel Zeit hätte um jeden ausländischen Flüchtling tiefgründiger auf seine Herkunft untersuchen zu können.
Indem er alle Ausländer ausschließt, ohne dass diese sich etwas zu schulden kommen lassen haben, betritt er damit einen strafrechtlichen Bereich. Da braucht nur einer der Ausländer dagegen klagen und er würde wohl Recht erhalten und Beispielsweise Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Solange der Gast die Hausordnung erfüllt, d.h. ordentlich gekleidet ist, sich anständig benimmt, usw. so darf er vom Diskothekbetreiber eigentlich nicht abgewiesen werden. Denkbar wäre sicherlich für den Betreiber, dass er ein gewisses Kontingent an Ausländern hineinlässt und dies mit dem Wunsch eines gemischten Publikums begründet. http://www.discorecht.de/hausrecht-hausverbot-diskothek-urteil/
Was ich bei dem Vorwurf des Hausrechts aber etwas witzig finde ist, dass Jene die danach schreien am Ende aber genau Jene sind, welche gegen Ariva wettern, wenn Ariva angeblich ihre kritische Meinung moderiert. Dann komischerweise steht die Diskriminierung sehr schnell fest und will man von Hausrecht nix wissen.
Naja und bezüglich Schubladendenken, als ob dies unter den "kritischen" Betrachtern nicht der Fall wäre. Im Gegenteil, wenn man sich PEGIDA oder eine AfD anschaut, so gibt es kaum Orte wo Schubladendenken vorherrschender ist. |