SRH AlsterResearch AG weist zwar darauf hin, dass mic AG die beteiligungen nach HGB zu anschaffungskosten bilanziert, versäumt aber zu erwähnen, dass abschreibungen auf die anschaffungskosten nach HGB e r s t bei "voraussichtlich dauernder Wertminderung" vorzunehmen sind (253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB***); wertminderungen des portfolios spiegeln sich also in der mic-bilanz nicht wider ! ***Text: Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen k ö n n e n außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. |