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Stellplatz ist absetzbar / BFH-Machtwort zu doppelter Haushaltsführung

Berlin (ots) - Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind nicht nur die Mietkosten für die Zweitwohnung steuerlich geltend zu machen, sondern unter Umständen auch die Ausgaben für einen PKW-Stellplatz. Letztere fallen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unter die monatliche Werbungskostengrenze von 1.000 Euro. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 4/23) Der Fall: Ein Steuerpflichtiger hatte seine Hauptwohnung in Niedersachsen und seine beruflich bedingte Zweitwohnung in Hamburg. Die monatliche Miete inklusive ... [mehr]
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