| Beamte, der vielleicht 2.000 oder 2.500 Euro im Monat verdient, praktisch keinerlei Nebentätigkeiten ausüben darf, weil er qua Beamtengesetz verpflichtet ist, seine ganze Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen. Abgeordnete, die auch ein öffentliches Amt ausüben, können dagegen machen, was sie wollen. Bereits die Einkünfte aus einer Hinterbänkler-Politikertätigkeit übersteigen den Normalverdienst mindestens um das 4-fache. Da das aber natürlich nur Peanuts sind und diese Parlamentstätigkeit nur ein Nebenjob ist, der in erster Linie dazu dient, die eigene Macht und außerparlamentarischen Einfluss zu sichern, muss das richtige Geld logischerweise wo anders verdient werden. Man ist ja kein kleiner bescheuerter Beamter, der bei unangemeldeten Nebeneinkünften von sagen wir mal 500 Euro im Monat schwere dienstrechtliche Konsequenzen fürchten müsste. |