natürlich war mein statement kurz - aber reicht völlig aus, um meine meinung wiederzugeben, wer für auf dem postweg verlorene gegenstände haftet... mehr will ich ja hier überhaupt nicht sagen, da es ja eben keine rechtsberatung, sondern nur eine meinung ist! dass es auch mal komplizierter sein kann, ist ja völlig richtig...
was die klausel zur gewährleistung angeht, hast du (wie bereits in #62 gesagt) absolut recht: bei (m.M.) geschätzten 50-75% ist das, was die verkäufer so schreiben, blanker unsinn... und zwar (m.M.) der gleiche unsinn wie der (das wollte ich oben zwischen den zeilen mitteilen), wenn ein gewerblicher verkäufer seine artikel unversichert versendet und glaubt, er könne das versandrisiko damit auf den käufer abwälzen...
gruss :-) ----------- Jegliche Beschädigungen sind vom Hersteller gewollt und stellen keinen Mangel dar! |