Die Chancen der 3W Power S.A. NEW

Seite 100 von 117
neuester Beitrag:  25.04.21 13:03
eröffnet am: 01.07.14 12:45 von: Bozkaschi Anzahl Beiträge: 2903
neuester Beitrag: 25.04.21 13:03 von: Katjaswnwa Leser gesamt: 843198
davon Heute: 102
bewertet mit 11 Sternen

Seite:  Zurück   99  |     |  101    von   117     
17.11.17 10:27 #2476 Insidertrade 1 Woche vor Zahlen
Wie geht das? Wolfertz hat letzte Woche Aktien im Wert von 600.000 Euro verkauft. Und jetzt sind die Zahlen da.  

Bewertung:

17.11.17 14:50 #2477 achtung!
nicht wolfertz persönlich, sondern seine beteiligungsgesellschaft! nichtsdestotrotz der drops ist gelutscht...  
17.11.17 16:09 #2478 Genau genommen...
war es "nur" ein Übertrag. Linke Tasche, rechte Tasche. Käufer war die Angeliter Beteiligungen GmbH....

Unter der Nummer HRB12020FL wurde die Firma Angeliter Beteiligungen GmbH beim Amtsgericht Flensburg am 25.11.2016 registriert. Die Firmenadresse lautet wie folgt: 24864 BRODERSBY, Am Buchhain 7. Dr. Wolfertz Dirk wurde mit der Geschäftsführung betraut.  

Bewertung:
2

22.11.17 11:16 #2479 Das ist ein reiner Börsenzombie...
...und es geht nur noch darum die Schäfchen von einigen Herren ins Trockene zu bringen.

Das "Linke-Tasche-Rechte-Tasche"-Spiel ist in meinen Augen skandalös und der Insiderverkauf ist für mich gar nicht nachvollziehbar.
Denn natürlich ist es total egal ob Wolfertz selber handelt oder eine Institution der er nahe steht.

Die Aktie ist ein Spielball geworden, der vielleicht nochmal hochspringt, aber eine Verbindung zu operativem Geschäft ist hier völlig daneben und nicht mehr relevant.  
11.12.17 09:09 #2481 Der Untergang
11.12.17 09:51 #2482 Kalte Enteignung
 
11.12.17 09:59 #2483 eine Kapitalherabsetzung
auf Null ist unter dem Deckmantel "Gläubigerschutz" nicht möglich, zumal die Gesellschaft ja weitergeführt warden soll.  
11.12.17 10:00 #2484 Das gibt Ärger
 
11.12.17 10:03 #2485 Gläubigerschutz
Für den Fall der Kapitalherabsetzung bestehen besondere Regelungen, um Fremdkapitalgeber (Gläubiger) zu schützen (§§ 225, 233 AktG, § 58 GmbHG). Im Fall der ordentlichen Kapitalherabsetzung und der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien sind für alle Gläubiger, die sich innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntmachung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses melden und keine Befriedigung ihres Anspruchs verlangen können, Sicherheiten zu leisten. Des Weiteren dürfen Zahlungen an die Aktionäre erst 6 Monate nach Bekanntmachung erfolgen. Bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung ist der Gläubigerschutz weniger stark, da es hier ja nicht zu einer Rückzahlung an die Aktionäre kommt und damit nichts vom Schuldendeckungspotenzial verloren geht. Vielmehr bestehen Einschränkungen bei der Ausschüttung zukünftiger Gewinne (=zukünftiges Schuldendeckungspotenzial).  
11.12.17 10:12 #2486 Aber
wir sind ja keine Gläubiger, sondern Eigner! Aber trotzdem.....Geht das so??  
11.12.17 10:41 #2487 denke schon,
jedenfalls hat es bei der IVG Immobilien AG ganz wunderbar geklappt. Da war die Ausbuchung der Bank ruckzuck da und beim Amtsgericht ging es auch sehr fix ( fast schneller als die Bestellung eines Grundbuchauszuges ).
 
11.12.17 10:55 #2488 ja,
vlt wenn man sich das gefallen lässt. Aber zu Null ausbuchen, neue Aktien ausgeben und weiter gehts. Das kann nicht rechtens sein! Es muss immer eine "Entschädigung" geben. Die kann u.U. zu gering ausfallen, was eh meistens passiert. Aber so dreist wie hier.....das ist schon der Knaller.....  
11.12.17 11:04 #2489 Einzug mit Null Euro ausgleich ist möglich, w.
in der Satzug bei Ausgabe/Zeichnung entsprechende Vereinbarung/Maßnahme formuliert ist.

Aber wer hat hier Einsicht in die Satzung?  
11.12.17 11:13 #2490 gut das ich hier früh genug raus bin...
 
11.12.17 11:17 #2491 glück für dich
ich ware hier besser gar nicht erst reingegangen ! :-)) Und immer weiter verbilligt, am ende war es auch egal. Aber die gesamtsumme tut schon bisschen weh......

:-(  
11.12.17 11:20 #2492 das war hier reine Aktionärsverarschung
 
11.12.17 11:31 #2493 Nur
so wie die immer wieder geld verbrannt haben (auch ihr eigenes) wird es doch auch weitergehen. warum sollte plötzlich damit schluss sein!? und wie oft wurde schon die schwarze Null angestrebt!? ein fass ohne boden.......  
11.12.17 12:07 #2494 Habe
gerade mal mit meinem Anwalt gesprochen. Und es ist wohl üblich, so ein Unternehmen zu re-strukturieren und schuldenfrei zu machen. Am Ende tauschen auch die FK_Geber gegen Aktien (Anleihegläubiger). Im "Wasserfall" stehen die Equities eben ganz hinten. Für die Altaktionäre bleiben magere 5% von einem dann nicht börsengelisteten Unternehmen. Dann doch lieber vor dem Delisting den Verlustvortrag sichern. Allerdings werden wir noch prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Er meinte in Deutschland wäre so ein hartes Vorgehen doch wohl erheblich schwerer, wenn nicht sogar unmöglich.  
11.12.17 12:39 #2495 dann kann er sich gerne mal die IVG Immobi.
ansehen, die haben es schon vollführt und ganz frühen wohl Pfleiderer....  
11.12.17 13:06 #2496 Delisting
Genaueres steht im § 39 n. F. Börsengesetz. Ein Entschädigungsangebot für die Altaktionäre erscheint zwingend. Bisher sehe ich nichts davon. Mit dem Antrag auf delisting des im geregelten Frankfurter Verkehrs geführten Papieres ist eine Entschädigungsregelung vorzulegen. Darüber wacht sogar die BAFin. Über deren Einschaltung lohnt es sich durchaus nachzudenken. Das ist jetzt aber keine Rechtsberatung!!!  
11.12.17 13:42 #2497 Delisting bei Insolvenz
Nachfolgender Artikel betrifft die neue Regelung des §39 BörsG. Nicht geregelt sei lt. Artikel bspw. das Delisting eines insolventen Unternehmens.

Es bleibe demnach abzuwarten, ob die BaFin, Gerichte oder der Gesetzgeber hierzu einen pragmatischen Weg finden, um Insolvenzverwaltern ein Delisting nach wie vor zu ermöglichen.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/...g_210_324690.html  

Bewertung:

11.12.17 13:47 #2498 nicht insolvent
Aber der Laden ist ja nicht insolvent. Die enteignen uns und verkaufen dann einen schuldenfreien kostengünstigen Laden.........  
11.12.17 13:53 #2499 Banker...richtig, hier meine Ergänzung.
Ich habe das Beispiel Insolvenz gebracht, weil die Argumentation dahinter die ist, dass Gläubigerinteressen vor Aktionärsinteressen bewertet werden. In der Sache wäre die Abfindung sicherlich zu prüfen, aber man sollte sich auch darauf einstellen, dass hire ein Ausnahmetatbestand herangezogen wird, den die Masse nicht kennt bzw. juristisch nicht bewerten kann.  

Hier ein Text zu den Ausnahmen:
http://institut-kreditrecht.de/pdf/gelbe_reihe/...elisting_160728.pdf

Im Zweifel sehe ich es so, dass Betroffene sich fachkundigen Rat einholen sollten, falls das investierte Geld dieses der Höhe nach rechtfertigt.

Aber dsa ist nur meine Meinung.  

Bewertung:
1

11.12.17 13:56 #2500 Das Stichwort lautet...
...Sanierungsbefreiung.  

Bewertung:

Seite:  Zurück   99  |     |  101    von   117     
Antwort einfügen - nach oben
Lesezeichen mit Kommentar auf diesen Thread setzen: