wir teilten Ihnen bereits mit, dass Aachen Akteneinsicht beantragt venzakten werden wir weitere Insolvenz gewinnen. Wie Sie ner Pressemitteilung von sprochen. Nähere Details sind uns Als Aktionär sind Sie grundsätzlich Forderung im Insolvenzverfahren geltend machen kann. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, wenn Sie einen Schadensersatzan- spruch behaupten und begründen können. Der Bundesgerichtshof hat dies in einem Fall entschieden, in dem die Aktionäre Ansprů- che aus Betrug und anderen deliktischen Handlungen geltend gemacht hatten. Sekretariat: Margret Engelhardt Direkt-Tel (0 89) 24 29 38 -0 Dirckt-Fax (0 89) 24 29 38 -25 c-maili mattil@mattil.dc Die Anmeldung Ihrer Forderung würden wir für Sie übernehmen. Zu diesem Zwecke benötigen wir den Kaufpreis fur die Aktien und gegebenenfalls Erlöse bei einem Verkauf, um den Schaden zu berechnen. Die Anmeldung der Forderung muss mit einer ent- sprechenden Begründung versehen sein. Diese Begründung- für Schadensersatzansprüche - erwarten wir aus den Insolvenzakten. |