ich war hier investiert und beobachte schon lange diesen Zockerwert. Aber zum Thema Delisting: Weiterhin haben Unternehmen auch in Zukunft die Option, ein Zweitlisting bei der Deutschen Börse zu beantragen, um den Handel ihrer Aktien auch über Frankfurt und Xetra anbieten zu können. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Erstlisting an einem in- oder ausländischen, von der Deutschen Börse anerkannten Handelsplatz, der nicht zum Freiverkehr gehört. Zu letzterem zählen beispielsweise die Regionalbörsen in Stuttgart oder Berlin. Nicht wenige Experten gehen davon aus, dass viele “Schmuddelfirmen” genau hier künftig ihr Dasein fristen werden. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass Deutschlands Regionalbörsen ebenfalls schärfe Bedindungen für Listings aufsetzen und zweifelhaften Emittenten einen Riegel vorschieben werden. |