Richtig, lediglich ein Insolvenzantrag und keine Insolvenz. Muß (wegen Insolvenzverschleppung, welche strafbar ist) grundsätzlich gestellt werden, wenn Zahlungsunfähigkeit droht / besteht. Eine momentane Zahlungsunfähigkeit kann etliche Gründe haben, z. Bsp Zahlungsverzug von Kunden usw. Über den Grund des Antrages werden wir in den nächsten Tagen hoffentlich ausführlich informiert. Meiner Meinung nach gehen hier die Lichter noch lange nicht aus. Es gibt auch, wie bereits in anderen Beiträgen erwähnt, sicher Investoren die den Karren aus dem Dreck ziehen. Ob Investoren einspringen ist abhängig von der Auftragslage und den Zukunftsaussichten der Firma. Und diese beiden Faktoren scheinen doch in Ordnung zu sein. |