man, bei der Diskussion kommen einem ja die Tränen.
Eine Grundschuld dient der Absicherung von Darlehen. Das heißt aber auch, dass bei Einforderung der Grundschuld die Darlehensforderung bestehen muss - und die besteht eben nur in Höhe der nicht getilgten Schulden. Darlehen können, wie schon oben beschrieben, auch nur mit Einverständnis des Schuldners weitergegeben werden. Entweder hat man dieses Einverständnis schon mit Abschluss des Darlehensvertrages eingeräumt, oder das Kreditinstitut muss es eben nachholen. Weiterreichen lässt sich ansonsten nur das Kreditrisiko, wie es bspw. bei den amerikanischen Hypothekenkrdediten geschehen ist. Und die Weitergabe der Risiken kann dem Darlehensnehmer herzlich wurscht sein, davon geht das Haus nicht flöten. ----------- |