Ich interpretiere die Nachricht anders: Ein Hausjurist prüft die Feinheiten der Verträge, und er ist zuständig für Klagen und Gegenklagen. Ein Hausjurist kann aber keineswegs entscheiden, wie viele Millionen Antritts- oder Abtrittsgeld ein Manager erhält.
Die Kernfrage, ob sich der Aufsichtsrat einer Untreue zu Lasten der Gesellschaft schuldig gemacht hat, kann nicht auf den Hausjuristen abgewälzt werden, weil dieser nur unterstützend tätig ist. Daher halte ich die These eines "Bauernopfers" für verfehlt.
Die Entlassung des Hausjuristen kann aber sehr wohl ein Anzeichen dafür sein, dass der Aufsichtsrat seine Position in den Rechtsstreitigkeiten mittlerweile pessimistisch einschätzt und der Meinung ist, die Verträge hätten anders ausgestaltet werden müssen. Insofern deutet die Entlassung auf die Möglichkeit hin, dass SoM und/oder sein AR bei den Rechtsstreitigkeiten unterliegen werden. |