EURO-STOXX --- Enel S.p.A. kaufen

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eröffnet am: 22.07.03 21:25 von: Spanier Anzahl Beiträge: 365
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05.06.09 20:19 #26 Wie werden denn daraus richtige
Aktien? Wird der Kuponbestand an einem Stichtag automatisch zu Aktien ? Sind die 2,48 ein Festpreis oder könnte der sich noch ändern? Bei meiner Bank bekomme ich irgendwie keine Infos - nicht mal allgemeine - aber dafür gibts ja zum Glück dieses Forum. Mal sehen ob sich hier einige Fachleute tummeln.  
05.06.09 23:12 #27 Enel
@100 Prozent: Hast natürlich recht, meine Angaben der Dividende sind obsolet.
Bei meinen Unterlagen (Ausdruck der Comdirekt Email) steht, dass die Aktien ab 01.01.2009 gewinnberechtigt sind, also gibt es erst ab 2010 Dividende.

@oh Heidi: Also die 2,48 ist der feste unveränderliche Bezugspreis der Aktien am Bezugstag 19.06.2009. Wenn ich mich bei meiner Depotbank nicht bis zum 08.06.2009 melde, dann wird die Bank die Bezugsrechte versuchen bestmöglich zu verkaufen und mir meinem Konto gutschreiben.
"Richtige Aktien" werden daraus indem du dein Bezugsrecht wahrnimmst und die Aktien für 2,48 kaufst. Kaufauftrag muss - soweit ich weiss - in Deutschland bis 08.06.2009 bei der Bank eingereicht werden und dann kannst du je nach Anzahl der Bezugsrechte kaufen.  
06.06.09 16:21 #28 Sehr unvorteilhafte Gewinnberechtigung!
Ich gebe der ENEL ab 19.06.09 mein Geld für die jungen Aktien und die Ges. arbeitet mit meinem Geld über 6 Monate, ohne dass ich dafür auch nur einen müden Cent Gewinn erhalten kann!
Das würde mich erstmal abschrecken, dort zu reinvestieren!

>>>die Aktien ab 01.01.2009 gewinnberechtigt  
07.06.09 19:32 #29 alles klar jetzt,
hab gestern einen Brief von meiner Bank erhalten. Handel der Bezugsrechte vom 01.06. - 12.06.
Vielen Dank für die Erklärungen.
an Radelfan: kaufst du nur Aktien der Dividenden wegen? Ist ja ein lustiger Tradingansatz.  
08.06.09 18:29 #30 .

mittlerweile hat es flatex auch schon geschafft, seine kunden über die kaperhöhung zu informieren.
find ich irgendwie witzig: falls ich von meinem bezugsrechten gebrauch machen will, muss bis morgen, 15:00 Uhr bei flatex ein antrag eingegangen sein.
etwas knapp....

aber zum glück ist man durch dieses forum so gut informiert :)

 hätte da auch noch eine frage:
diese neuen aktien, werden die dann im depot extra ausgewiesen, oder werden die mit den alten zu einem bestand "verschmolzen" ?

 
08.06.09 21:52 #31 DAB Zweitdepot
Meine DAB Bank hat mir ab 01.01.09 ein Zweites kostenloses Depot eröffnet. Da handele ich und nichts wird mit Altbeständen vermischt. Steuerlich wohl die beste Variante wegen der Abgeltungssteuer ab diesem Jahr.
Die Frage von c000ltrader interessiert mich auch. Bei "Verschmelzung" würde der ausgewiesene Kaufkurs sich ändern, kann man doch aber auch aus 2 Positionen rechnen. Fürs Finanzamt eine Lösung mit dem Potenzial für Ärger. Wäre nett, wenn du dich später mal meldest wie flatex das gemacht hat.  
08.06.09 22:48 #32 vermute
alle Enel Aktien werden in einen Topf geworfen. Wenn man "altbestände" hat ist ein Zweitdepot wohl die Beste Lösung.  
09.06.09 18:12 #33 danke für Eure

Antworten.
War heute ja endlich mal wieder ein Tag mit grünen Kursen für enel...
hab meine bezugsrechte bei der gelegenheit veräußert. werd also keine neuen aktien zeichnen.
Übt Ihr eure Bezugsrechte aus ??

 
09.06.09 18:19 #34 @ Heidi
Wenn du dein Bezugsrecht ausübst und neue Aktien beziehst, ist das genau so als wenn du "alte" Aktien jetzt kaufen würdest. D.h. das FA rechnet dies als Neukauf und entsprechend fallen diese Aktien unter die Regelung der AbgSt. Also wäre es das Beste, diese in 2009 erworbenen Aktien von den alten (vor 2009 erworbenen) Aktien im Depot zu trennen (= Zweitdepot oder Unterdepot).  
17.06.09 13:20 #35 ENEL-Attacke auf den Eisack
19.06.09 12:44 #36 Bezugsrechte

Also ich übe mein Bezugsrecht aus (hab noch Bezugsrechte zugekauft).  Für 2,48 Euro Enel Aktien beziehen - besser gehts doch gar nicht.

 

 
19.06.09 18:00 #37 dito
 

Bewertung:

22.06.09 15:54 #38 Kaptialerhöhung

habe auch meine bezugrechte wahrgenommen und "neue" aktien erworben.

sehe allerdings heute, dass diese nicht meinen alten aktien zugefügt werden, sondern als separate position angezeigt werden, mit eigener ISIN nummer. als aktueller marktwert zeigt es mir 1 cent an, laut bank werden die noch nicht gehandelt.

 wie ist das ganze zu verstehen? werden die neuen aktien dann den alten aktien im depot zusammengefügt oder handel ich die jetzt immer separat als eigene postiton????

kann mich da jemand aufklären?? ist meine erste kapitalerhöhung... 

 
22.06.09 18:56 #39 andere ISIN
Because the New Shares will have different rights in respect of
dividends declared in respect of the year ended December 31, 2008
than Enel’s other ordinary shares (see “Dividends and Dividend
Policy” herein), the New Shares will have a separate ISIN from the
other ordinary shares until June 24, 2009, the date of payment of such
dividends. Such special-purpose ISIN is IT0004497704. As of June 25,
2009, such special-purpose ISIN will cease to be used and the New
Shares will have the same ISIN as the existing ordinary shares of Enel,
which is IT0003128367. The New Shares will become fungible with
the existing ordinary shares after June 22, 2009, which is the record
date for the aforementioned 2008 dividends.


 
23.06.09 08:52 #40 andere ISIN
super, danke dir!!! hat mir sehr geholfen.  
25.06.09 09:31 #41 Dividende
wurde mir heute gutgeschrieben 0,29 pro Aktie aber 27% Abzug Quellensteuer sind happig. Immerhin eine Dividendenrendite (bei meinem Kaufkurs) von 6,06%.  
25.06.09 10:39 #42 @41 mir bereits gestern schon :)
weiß jmnd, was man machen muss, um sich die 12% zu viel einbehaltene
Q-steuer wieder zurückzuholen?
laut DBA dürfte Italien ja nur 15 % einbehalten.....  
25.06.09 15:01 #43 Q-Steuer

Es sind leider 27% auf Dividenden - wirklich. Dafür brauchst du es aber in D. nicht mehr versteuern.

Zwecks Rückerstattung mache ich Dir wenig Hoffnung aber du kannst ja mal Dein Glück versuchen:

http://www.steuerliches-info-center.de/de/...6a_ausl_quelle/index.php

 
25.06.09 15:15 #44 12% Quellensteuer könnte sich c000ltrader
natürlich über den zu #43 angegebenen Link aus Italien wiederholen. Aber das ist meistens mit hohen Kosten verbunden und kann auch ganz schön lange dauern!
Eine Versteuerung der ausländischen Erträge findet in Deutschland (wenn Aktien bei einer in D ansässigen Bank liegen) auch noch statt! Dabei werden allerdings auf die 25%ige deutsche AbgSt die 15% italienische QuSt angegechnet! Im Ergebnis zahlst du in Deutschland dann (ohne ausländische Erstattung) 37% Steuern - und dazu kommt noch Ergänzungsabgabe und ggf. Kirchensteuer!  
25.06.09 15:37 #45 QS

Ich bin leider kein profi auf dem Gebiet, aber die Abrechnung und die Info meiner bank besagt eigentlich das die 27% italienische QS mit der Deutschen AS verrechnet wird und das wars.

Doppelbesteuerung ist innerhalb der EU vertraglich ausgeschlossen. oder?

Das heisst ich zahle effektiv 27%. Die Kirchensteuer entfällt bei mir eh.

 

Ich guck mir das gleich nochmal an...

 
25.06.09 16:00 #46 der Link sollte

Klarheit schaffen:

http://www.haufe.de/steuern/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1241588019.76

 
25.06.09 16:02 #47 Ich muss #45 korrigieren
Du zahlst hier in Deutschland insgesamt AbgSt nicht 37% sondern 35%!

Btw. der Link ist kein "Link" - d.h. so funktioniert er nicht!  
25.06.09 16:05 #48 Hab mir mal die Seite angesehen
Das trifft z.B. auf die Dividende von ENEL zu.

"Eine Reihe von Staaten erheben jedoch höhere Sätze als 15 %, hier muss dem Mandanten klar gemacht werden, dass eine Renditeeinbuße droht. Denn bei geringen Dividendeneinnahmen lohnt es oft kaum, einen Erstattungsantrag zu stellen. 25 % verlangen z. B. Belgien, Dänemark, Frankreich, Österreich, Norwegen, in Italien sind es 27 %, in der Schweiz 35 % und in Spanien 18 %."  
25.06.09 17:22 #49 dort steht auch

"Ab 2009 verrechnen die Kreditinstitute die Quellensteuer sofort mit der fälligen Abgeltungsteuer. Dieser anzurechnende Satz beträgt maximal 15 %."

(ich lag also mit meinen 27% tatsächlich daneben)

weiter heisst es:

Die ausländischen Steuerbeträge werden durch verschiedene Verfahren berücksichtigt. Die Quellensteuer wird ab 2009 gem. § 32d Abs. 5 EStG durch das Depot führende Kreditinstitut sofort mit der Abgeltungsteuer verrechnet. Es entfallen somit die Nachweisprobleme beim Finanzamt und es bleibt sofort bei einer Nettobelastung."

"Sofern der Quellensteuersatz über 15 % liegt, muss der übersteigende Betrag im Erstattungsverfahren vom ausländischen Quellenstaat zurückgefordert werden. Hierzu muss dann ein Antragsformular des jeweiligen Landes an die zuständige Finanzbehörde des Quellenstaates gesendet werden, das vom Wohnsitzfinanzamt zu bestätigen ist."

Letzteres werde ich dann wohl mal in Angriff nehmen müssen. 

 

Danke für das konstruktive feedback! Wieder was gelernt. Dann werde ich das Formular mal einreichen.

 

Viele Grüße

 

Neomatic

 
25.06.09 18:09 #50 danke für die antworten

radelfan, weißt DU vll, wohin genau ich den antrag richten muss?
wahrscheinlich rentiert es sich wirklich nicht...
finde das ne sauerei, eigentlich dürfte italien nur 15 % einbehalten
aber sie behalten 27 % ein u hoffen, dass es die ganzen kleinanleger
darauf beruhen lassen

 
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