Unser Grundgesetz - die beste Verfassung, die

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neuester Beitrag:  18.03.25 11:31
eröffnet am: 07.08.20 21:26 von: Weckmann Anzahl Beiträge: 118
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07.08.20 21:26 #1 Unser Grundgesetz - die beste Verfassung, die
Deutschland jemals hatte!

Warum? Hier sind u.a. Demokratie, Rechtsstaatsprinzip, die Gewaltenteilung, die Menschenwürde sowie die anderen Grundrechte fest verankert, die Grundrechte binden den Staat zudem als unmittelbar geltendes Recht.

Und wenn mal jemand beispielsweise mit behördlichen Regelungen nicht einverstanden ist, kann er dagegen klagen, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde sogar vor dem Bundesverfassungsgericht extra die Feststellung einer Grundrechtsverletzung oder bestimmter weiterer Verfassungsrechte beantragen.  
07.08.20 21:45 #2 Unser Deutschland - das beste Deutschland, das
jemals existierte !  
07.08.20 21:46 #3 Daran werden auch Corona-leugnende und
Verfassungs-negierende Reichsbürger nichts ändern.


 
07.08.20 21:48 #4 Das GG - hier, zum Schmökern:
07.08.20 21:49 #5 ...und dabei ist es völlig egal,ob in Schweden ein
ein Ding um- oder dead von der line fällt...  
07.08.20 22:22 #6 Wusstet Ihr eigentlich, dass der kürzeste Artikel
des GG gerade mal 3 Worte hat?

Art. 31 GG: "Bundesrecht bricht Landesrecht."  
07.08.20 22:33 #7 ich wollte auch mal Physiker werden
, habe mich dann aber letztendlich für den Käptn Cork entschieden. Wasser gibt mehr, als ständig Gesetze zu brechen oder die dann womöglich nach meinem Gutdünken neu schreiben zu müssen. Das Letztere ist natürlich in der Anwendung einfacher.  
07.08.20 22:36 #8 A-ha, Berufsfreiheit - Art. 12 GG
07.08.20 22:45 #9 Auf was für einer Schiffsart fahren Sie denn?
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/...=publicationFile&v=37

Übrigens: "Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte." (Art. 27 GG - http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_27.html).  
07.08.20 22:50 #10 Musikdampfer
07.08.20 23:02 #11 Weckmann: A-ha, Berufsfreiheit - Art. 12 GG
Apropo A-ha
Hier mal das AHA durch ein Plus+ A aufgewertet. ACHTUNG, ich bitte um Einhaltung  

Angehängte Grafik:
2020-08-05-grafik-aha-a.png (verkleinert auf 49%) vergrößern
2020-08-05-grafik-aha-a.png
07.08.20 23:06 #12 Da machen die beiden auf dem Bild aber einige.
falsch...  
07.08.20 23:15 #13 Und: "Der Bund die ausschließliche Gesetzgebun.
über:
...
5. ..., die Handels- und Schiffahrtsverträge, ..." - aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html).

"(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
...
21. die Hochsee- und Küstenschiffahrt sowie die Seezeichen, die Binnenschiffahrt, den Wetterdienst, die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen;
..." - aus Art. 74 Abs. 1 GG: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_74.html .  
07.08.20 23:17 #14 Der Bund hat die ...
Wenn man einmal selbst etwas schreibt...  
07.08.20 23:31 #15 Um was gehts eigentlich ?
07.08.20 23:59 #16 #12
wer und wo sind die beiden?  
08.08.20 00:10 #17 Wat is dat denn? Da hat ja keiner eine Schutz.
ke auf.

Wo will der Kahn denn so anlegen?  
08.08.20 00:52 #18 Entstehung
08.08.20 11:24 #19 " Die Länder haben das Recht der Gesetzgebun.
weit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht." - Art. 70 Abs. 1 GG (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html). Wir haben ja ein föderales System. Die folgenden GG-Artikel enthalten Einzelheiten.  
08.08.20 11:35 #20 #2 nicht für alle... nicht für alle...!
das mit dem Abends alleine Joggen... ist auch nicht mehr so...
illegale Autorennen mit geliehenen Autos in Städten nehmen zu...
Innenstädte bestehen nur noch aus Shisha Bars u. BarberShops...
wo ich eigentlich nicht hingehen möchte...

Deutschland hat sich extrem stark verändert...


 
08.08.20 11:40 #21 Ohne die Londoner Sechs-Mächte-Konferenz
...weiteres siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Sechsmächtekonferenz

...von 1948 wäre es nie zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland (und natürlich zu einer Verfassung derselben) gekommen.   Warum diese Verfassung später nur "Grundgesetz" und nicht "Verfassung" getauft wurde, erschließt sich ganz leicht aus der damaligen Abfolge der Eerignisse.

Wichtig ist:    Diese Konferenz war etwas Einzigartiges in der Geschichte:

"Nach dem Historiker Henning Köhler stehen die Londoner Empfehlungen in der Geschichte einzigartig da:
Während in allen anderen Fällen Völker, deren Staatsgebiet von einer fremden Macht besetzt war, mühsam Mitspracherechte und Eigenstaatlichkeit erkämpfen müssen, erging hier eine „schroffe Aufforderung der Besatzungsmächte […], gefälligst einen Staat zu gründen“, und das in einer Situation, in der niemand aus der betroffenen Bevölkerung eine entsprechende Forderung gestellt hatte. Sie wäre allgemein als Forderung nach einer Spaltung Deutschlands verurteilt worden.
 
08.08.20 11:40 #22 #2 ja ein wahrlich "schönes" Deutschland...
und vor allem so "friedlich"...!

https://www.welt.de/vermischtes/article213068906/...site.onsitesearch

Kiwii... ich weiß nicht... wo du wohnst u. was du dort erlebst...
um die gesamtgesellschaftliche Situation in Deutschland als "schön" zu bezeichnen...

Für mich ist das NICHT schön... und auch nicht AKZEPTABEL.  
08.08.20 11:41 #23 #21 ganz schön stark...
copy'n'paste  
08.08.20 11:52 #24 Diese Konferenz,zu der Russen und östliche Nac.
länder wie Polen und Tschechoslowakei nicht eingeladen waren, wäre an Frankreich fast gescheitert.

Letztendlich also haben wir unsere  staatliche Wiedergeburt nach den WK II im wesentlichen den angelsächsischen Siegermächten zu verdanken, die den Deutschen (Ministerpräsidenten und Verfassungsfachleuten) erst mal einen Tritt in den Allerwertesten verpassen mußten, damit die sich überhaupt bequemten, eine 'Verfassung' auszuarbeiten...  

Allerdings war die Motivation für das Zögern der deutschen Seite (siehe Rittersturz-Konferenz)  durchaus ehrenwert, wollte sie doch in erster Linie die Einheit des Reiches bewahren und keine Fakten schaffen, die dieser entgegenstehen würden (wie eine Verfassung nur für die Westzonen...).    Die Einheit ist dann später  (1990) doch gekommen, allerdings unter endgültigem Verzicht auf die unter russische und polnische Verwaltung  gestellten Gebiete (Posen, Pommern, Ostpreussen).  Deren endgültiger Verbleib bei Polen und Russland wird u.a. häufig auch als Argument herangezogen, warum insbesondere Polen keinen Anspruch auf (weitere) Reparationen geltend machen könne, da man bereits entschädigt worden sei.   (Wobei für Polen ein Verlust der eigenen Ostgebiete durch die 'Westverscheibung' dabei natürlich gerne übersehen wird...)
 
08.08.20 11:54 #25 ich glaube, wo ich wohne, geht Dich nix an
Jedenfalls nicht im hinterwäldlerischen Oberbayern...  
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