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Service Ärger mit verkauften Krediten Banken, auch in Schleswig-Holstein, verkaufen die Immobilienkredite ihrer Kunden. Denen droht danach in den schlimmsten Fällen die Zwangsversteigerung ihres Hauses. Und das, obwohl sie regelmäßig ihre Raten bezahlt haben. Das läuft zum Beispiel so: Herr Arglos hat ein Darlehen aufgenommen und dafür auf sein Haus eine Grundschuld von 100.000 Euro eintragen lassen. Die Hälfte hat er schon ordentlich abbezahlt. Nun verkauft seine Bank sein Darlehen an einen Investor. Der wiederum fordert von Herrn Arglos die komplette Grundschuld ein, also 100.000 Euro. Was er bereits abbezahlt hat, interessiert nicht. Wenn er nicht zahlen kann, wird sein Haus zwangsversteigert.
Der neue Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung beantragen Wie das rechtlich möglich ist? Wenn man eine Grundschuld eintragen lässt, sichert man üblicherweise der Bank zu, dass sie sofort zwangsvollstrecken darf. Gewöhnlich vereinbart man noch eine sogenannte "Zweckerklärung". Darin steht: Die Bank darf nur zwangsvollstrecken, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht bezahle. Nun wird das Darlehen verkauft - allerdings ohne die Zweckerklärung. Das heißt: Kredit und Grundschuld haben nun nichts mehr miteinander zu tun. Der neue Gläubiger kann beim Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung beantragen. Eine genaue Prüfung ist dafür nicht notwendig.
Welche Vorteile hat die Bank? Die Gründe dafür, dass Banken Kredite verkaufen, sind vielschichtig. Oft steht eine Risikoabwägung dahinter: Die Bank zweifelt bei bestimmten Krediten, ob sie ihr Geld zurückbekommen wird, und verkauft sie dann billiger an einen Investor - vielleicht 30 Prozent unter der Darlehenssumme. Damit der Käufer einen guten Preis macht, legt sie auch noch ein paar "gute Kredite" obendrauf. Für die Bank hat das den Vorteil, dass sie sofort wieder flüssige Mittel für neue Kredite hat. Außerdem wirken sich solche Operationen positiv auf die Bilanz aus. Auch für den Investor, den Käufer, lohnt sich der Handel: Er treibt dann 100 Prozent der Darlehenssumme ein.
Was man als Bankkunde tun kann Haben Sie eine Grundschuld eingetragen und ein Darlehen laufen? Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät: Bleiben Sie trotzdem ruhig. Zuerst sollte jeder Bankkunde sich das Kleingedruckte seines Darlehensvertrages anschauen: Darf die Bank den Kredit überhaupt verkaufen? Falls die Bank Ihnen tatsächlich mitteilt, dass Sie den Kredit verkauft, dann ist es angezeigt, sich umgehend beraten zu lassen - am besten von einem Notar oder Anwalt.
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Stand: 04.01.2008 12:05 ----------- gruß Maxp. |