Schöne und zurecht seltene Wörter,...

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neuester Beitrag:  13.01.08 19:13
eröffnet am: 10.01.08 18:44 von: AbsoluterNeuling Anzahl Beiträge: 381
neuester Beitrag: 13.01.08 19:13 von: jatman1 Leser gesamt: 31611
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11.01.08 22:58 #201 anmutig
11.01.08 23:00 #202 Reputation
11.01.08 23:00 #203 fürderhand
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Ministerium für außerplanetarische Angelegenheiten/
Außenkolonienkontaktdienst
11.01.08 23:00 #204 Kautz
11.01.08 23:09 #205 nota bene
11.01.08 23:10 #206 Tabula Rasa
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11.01.08 23:10 #207 Fahrschein - heute sagt jeder nur noch "Ticke.
11.01.08 23:12 #208 gefallene mädchen
11.01.08 23:13 #209 konsterniert
11.01.08 23:13 #210 Putzkolonne
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11.01.08 23:15 #211 Gelüst
11.01.08 23:15 #212 kalfatern
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11.01.08 23:16 #213 Wonne
11.01.08 23:17 #214 Müßiggang
11.01.08 23:18 #215 Kandelaber
11.01.08 23:20 #216 schinden
11.01.08 23:20 #217 Faktotum
11.01.08 23:21 #218 Kaschemme
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Außenkolonienkontaktdienst
11.01.08 23:22 #219 Gram
11.01.08 23:22 #220 Kranzgeld
§ 1300 BGB
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.

steht aber glaube ich nicht mehr im BGB drin, wurde getrichen.
übersetzt heißt es, daß die sitzengelassene Verlobte eine Entschädigung erhält, weil sie im Vertrauen auf das Eheversprechen dem späteren "Verlöbnisbrecher" "die Beiwohnung gestattet" hat. Diese Entschädigung wurde Kranzgeld genannt.
....nicht vergessen das BGB stammt aus der Kaiserzeit.

Stefan64  
11.01.08 23:23 #221 Pfropfen
11.01.08 23:25 #222 lavede
11.01.08 23:26 #223 Missetat
11.01.08 23:28 #224 hold
11.01.08 23:30 #225 auspaldovern
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