Au weia, du enttäuscht mich immer mehr. Nun habe ich auf Ariva schon sooo oft das Aktiengesetz zitiert und du verstehst es noch immer nicht ? Bitte lies dich endlich ein...
Insolvente Aktiengesellschaften bedürfen zur Fortführung der AG eines HV-Beschlusses:
§ 274 - Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
(1) 1Ist eine Aktiengesellschaft durch Zeitablauf oder durch Beschluß der Hauptversammlung aufgelöst worden, so kann die Hauptversammlung, solange noch nicht mit der Verteilung des Vermögens unter die Aktionäre begonnen ist, die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen. 2Der Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. 3Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
(2) Gleiches gilt, wenn die Gesellschaft
1.§durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, das Verfahren aber auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben worden ist;
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Jetzt muss man nur noch 1+1 zusammenzählen... |