Artikel 31 Die Bürger der Rußländischen Föderation haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen und Umzüge durchzuführen sowie Streikposten aufzustellen. Täglich werden Hunderte Demonstranten festgenommen.
Artikel 29 1. Jedem wird die Freiheit des Gedankens und des Wortes garantiert. 2. Unzulässig sind Propaganda und Agitation, die zu sozialem, rassenbedingtem, nationalem oder religiösem Haß und Feindschaft aufstacheln. Verboten ist das Propagieren sozialer, rassenbedingter, nationaler, religiöser und sprachlicher Überlegenheit. 3. Niemand darf gezwungen werden, seine Meinungen und Überzeugungen zu äußern oder sich von ihnen loszusagen. 4. Jeder hat das Recht, auf rechtmäßige gesetzliche Weise Informationen frei zu beschaffen, entgegenzunehmen, weiterzugeben, hervorzubringen und zu verbreiten. Eine Liste der Nachrichten, die ein Staatsgeheimnis darstellen, wird durch Bundesgesetz bestimmt. 5. Die Freiheit der Masseninformation wird garantiert. Zensur ist verboten.
Artikel 22 1. Jeder hat das Recht auf Freiheit und persönliche Unverletzlichkeit. 2. Arrest, Verhaftung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sind nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zulässig. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung darf eine Person nicht länger als 48 Stunden festgehalten werden.
Artikel 3 1. Träger der Souveränität und einzige Quelle der Macht in der Rußländischen Föderation ist ihr multinationales Volk. 2. Das Volk übt seine Macht unmittelbar sowie durch die Organe der Staatsgewalt und die Organe der örtlichen Selbstverwaltung aus. 3. Höchster unmittelbarer Ausdruck der Volksmacht sind Referendum und freie Wahlen. 4. Niemand darf die Macht in der Rußländischen Föderation an sich reißen. Die Machtergreifung und die Anmaßung von hoheitlichen Befugnissen werden aufgrund Bundesgesetzes verfolgt.
Nur ein Paar Auszüge. http://www.constitution.ru/de/part2.htm
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