Wie im Eingangsposting beschrieben! Im Verhältnis zu Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung die viel weniger Taschengeld (Grundbarbetrag) erhalten, ist dies eine ungleiche Vorzugsbehandlung der Flüchtlinge! Welche Pappnasen haben diesen Satz festgelegt? Überhaupt, wie kommen die dazu, dies sogar Monate im Voraus auszubezahlen? Das ist ein klarer Verstoss, weshalb die Verantwortlichen hierzu Stellung beziehen müssten! Insgesamt darf man feststellen, dass unsere gesamte Politikerriege wieder hochkant versagt! Mit Kohl nahm es den Anfang (Staatsverschuldung) und mündet nun wie an einem roten Faden langgezogen in diesen dreisten Fehlentscheidungen (Verstoss gegen Maastricht, Flüchtlingspolitik, NSA, Russland etc.) Die meiste der Flüchtlinge werden dauerhaft Sozialhilfe beziehen nd haben hier genau so wenig Perpektive wie in ihrem Heimatland! Einzig die Schleuser verdienen daran.....doch wer geht gegen diese vor? ----------- MfG bauwi Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muß, was er nicht will. |