| Mich stört, dass man hier auf der türkischen Polizei und Justiz herumhackt. Fakt ist, dass es zu sexuellen Handlungen mit einem (im juristischen Sinne) Kind kam, die von dessen Mutter zur Anzeige gebracht wurden. Soll die türkische Justiz ausschließlich auf der Grundlage der Beteurungen des Beschuldigten die Angelegenheit auf sich beruhen lassen? Nicht vergessen: auch eine Mutter hat Anspruch darauf, dass einem möglichen sexuellen Mißbrauch an ihrem Kind nachgegangen wird. Ob es sich dabei um eine 8- oder 13-jährige handelt, spielt juristisch zunächst einmal keine Rolle. Geht man dieser Sache nicht nach, muss man morgen auch einen 17-jährigen tatsächlichen Kinderschänder unbehelligt lassen, der sich an einer (frühreif wirkenden) Zehnjährigen vergreift und sich im Anschluss auf Freiwilligkeit beruft und darauf, dass sie sich für älter ausgegeben habe, als sie ist. |