Ich habe nun endlich mal bei meiner Bank nachgefragt. In Frankreich scheint es alles ein bisschen kompliziert zu sein. Also: Es gibt da anscheinend mehrere Möglichkeiten: 1. Das französische Unternehmen "verlangt" eine Namensoffenlegung (man bekommt eine Information seiner depotführenden Stelle), so geschehen z.B. bei TOTAL. Dann erhebt Frankreich 18% 2. Keiner tut was: 25% Abzug 3. Man wird am Jahresanfang selber tätig und reicht eine Wohnsitzbescheinigung ein. Dann werden gleich 15% einbehalten, jedoch muss der Antrag auf Vorabbfreiung über die Depotbank gestellt werden, da greift natürlich jeder Gebühren ab. So oder so darf Frankreich nur 15% einbehalten. Für Kleinanleger ist wohl Variante 1 die beste, ansonsten wird es teuer. Ich hoffe jedenfalls, dass das jetzt alles so stimmt. |