Hamburg – Seit gestern gilt in Niedersachsen und Baden-Württemberg das strengste Rauchverbot, das es je in Deutschland gab! BILD sagt, was Sie jetzt wissen müssen.
• Wo gilt das Rauchverbot?
In öffentlichen Gebäuden (Schulen, Krankenhäuser, Ämter), Kneipen und Gaststätten.
• Gibt es Ausnahmen?
Ja. Gaststätten (in Niedersachsen auch Discos) dürfen einen abgetrennten Raucherraum einrichten. Aber: Es darf kein Durchgangsraum sein. Sonst müssten Kellner mit Essen und Getränken durch verqualmte Räume. Auch der Weg zum Tresen und zur Toilette muss rauchfrei sein.
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/07/08/...n,geo=2113966.html
• Was gilt in der kleinen Eckkneipe mit nur einem Raum?
Absolutes Rauchverbot!
• Was geschieht bei Verstößen?
Noch nichts! Es gilt eine dreimonatige Übergangsfrist. In Baden-Württemberg sind später Bußgelder von 40 bis 150 Euro fällig. Wirten droht im Wiederholungsfall der Entzug der Konzession. Niedersachsen hat noch keine Bußgelder festgelegt.
• Wann droht eine Gefängnisstrafe?
Wenn Bußgelder wiederholt nicht bezahlt werden.
• Was mache ich, wenn am Nebentisch doch geraucht wird?
Den Wirt verständigen. Er muss seine Gäste schützen. Gibt es Probleme, ist das Ordnungsamt zuständig.
• Kontrolliert die Polizei?
Nein. Zuständig sind die Ordnungsämter. Die Polizei wird nur aktiv, wenn eine Anzeige vorliegt.
• Was ist, wenn ich mir privat einen Saal miete, z. B. für eine Feier?
Rauchverbot! Auch hier gilt die Gaststättenverordnung.
• Was ist in Club- oder Vereinsheimen?
Wenn die Räume nur für Clubmitglieder sind und keine Gaststätte betrieben wird, darf geraucht werden.
• Wie läuft es in Hotels?
Qualmen ist nur in Raucherzimmern und kleinen Privatpensionen erlaubt.
• Darf ich noch im Tabakladen rauchen?
Nur, wenn es der Ladenbesitzer erlaubt.
• Und in Freibädern?
Noch gibt es kein Rauchverbot, doch Städte und Gemeinden planen tatsächlich Nichtraucher-Bereiche.
• Wann ziehen die anderen Bundesländer nach?
Mecklenburg-Vorpommern ab sofort, aber in Kneipen usw. erst am 1. Januar 2008.
Ab Herbst: Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen.
Ab 1. Januar: alle anderen Bundesländer bis auf Saarland (Gesetz soll zum 1. 1. 2008 beschlossen werden). Achtung: Regional kann es im Detail erhebliche Unterschiede geben. |