CR Capital Real Estate AG Dividende

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neuester Beitrag:  03.02.26 17:50
eröffnet am: 06.01.11 12:04 von: ralfjaeckel Anzahl Beiträge: 737
neuester Beitrag: 03.02.26 17:50 von: Eichenaxt 67 Leser gesamt: 407490
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11.09.25 16:19 #651 @HonestMeyer (''nach Insolvenzeröffnung'')

Ich hab oben 08.09.25 21:16 versucht zu erklären, dass eine Insolvenz erst nach der Prüfung durch das Insolvenzgericht, ob ein Insolvenzgrund überhaupt vorliegt, e r ö f f n e t wird oder nicht. Es ist müßig, jetzt über einen "fundamental nicht begründeten Kursanstieg zu Preisen deutlich über Insolvenzniveau" zu schwadronieren.

 
12.09.25 08:27 #652 Insolvenzeröffnung und Überschuldung
www.insolvenzbekanntmachungen.de
670 IN 114/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CR Energy AG, vertreten durch d. Vorstand, Heinrich-Hertz-Straße 1b, 14532 Kleinmachnow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 115669 B
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bograkos Rechtsanwälte, Am Borsigturm 17, 13507 Berlin

        1.§Das am 10.06.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2025 um 12.00 Uhr eröffnet.  
12.09.25 08:28 #653 Die CR Ernergy AG ist damit aufgelöst.
12.09.25 08:38 #654 Raymond
Bitte informiere dich zukünftig korrekt. Danke.  
13.09.25 00:28 #655 Tja, die Kurse
 

Angehängte Datei: cr_energy.pdf
13.09.25 14:40 #656 Insolvenzgericht: Text der Veröffentlichung

Veröffent­lichung  Aktenzeichen  Gericht   Bezeichnung        Sitz         Register
    11.09.2025  670 IN 114/25  Potsdam   CR Energy AG  Kleinmachnow

Berlin,   HRB 115669 

Text der Veröffentlichung (von mir verkürzt):

670 IN 114/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CR Energy AG, vertreten durch . . . - Schuldnerin -   

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bograkos Rechtsanwälte, . . .


1. Das am 10.06.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2025 um 12.00 Uhr eröffnet.

2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, . . .

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.10.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. . . .


4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 InsO (. . . , § 66 InsO (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), § 100 f. InsO (. . . ), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen), § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn . . . ), § 162 InsO (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), § 163 InsO (Betriebsveräußerung unter Wert), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und § 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 19.11.2025, 10:00 Uhr, . . .
Hinweise: . . .


5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 19.11.2025, 10:00 Uhr, . . . 

6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). . . . 


7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

8. . . .


9. . . .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. . . .



Amtsgericht Potsdam - Insolvenzgericht - 09.09.2025

 
15.09.25 08:49 #657 Noch immer keine ADHOC zur Insolvenzeröffnu.
https://cr-energy.de/news/ad-hoc/

Pflichten Artikel 17 MAR.  
15.09.25 08:55 #658 Sofortige Beschwerde, fehlender Text
"Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen."

Genau lesen, auch hier...  
15.09.25 15:42 #659 @HonestMeyer (''Rechtsbehelfsbelehrung'')

Du zitierst die Rechtsbehelfsbelehrung des Insolvenzgerichts (Amtsgericht Potsdam) im Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 01.09.2025, 12 Uhr:
>>Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen.<<

Wenn der Insolvenz-Eröffnungsbeschluss nicht von CR Energy AG angefochten, also rechtskräftig wird, ist die CR Energy AG gem. § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgelöst und dürfte nach deiner Theorie ab dem 15.09.2025, 24:00 Uhr nicht mehr gehandelt werden.

Warten wir's ab!

Berechnung der Zweiwochenfrist: siehe angehängte Grafik: Fristenrechner nach BGB-Vorschriften


 

Angehängte Grafik:
screenshot_2025-09-15_15.png (verkleinert auf 50%) vergrößern
screenshot_2025-09-15_15.png
15.09.25 15:56 #660 Raymond, irgendwie verstehst du mich nicht
"dürfte nach deiner Theorie ab dem 15.09.2025, 24:00 Uhr nicht mehr gehandelt werden."

Diese Theorie habe ICH nie aufgestellt, denn das ist absurd. Woher nimmst du eigentlich deine fehlerhaften Informationen? Das fällt vermutlich nicht nur mir auf...reiß dich zusammen hier.

Aufgelöst ist nicht gleich aus dem HR gelöscht. Verwechselst du das etwa? Insolvenzaktien sind keine Anfängeraktien. NmM.  
15.09.25 16:00 #661 Allerdings könnte es passieren
dass die fehlende ADHOC-Meldung zur Insolvenzeröffnung Konsequenzen hat. Zumindest würde ich das nicht ausschließen. NmM. Siehe auch EQS Group News oder hier: https://cr-energy.de/news/
 
15.09.25 16:12 #662 correction

Wenn Insolvenz-Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2025 (erst) am 11.09.2025 veröffentlicht wurde und nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (Zweiwochenfrist) von CR Energy AG angefochten wird, dann würde der Beschluss am 25.09.2025 rechtkräftig und CR Energy wäre zu diesem Datum aufgelöst.
Fristbeginn:
Freitag, 12.09.2025, 00:00 Uhr
Fristende:
Donnerstag, 25.09.2025, 24:00 Uhr

 
15.09.25 18:25 #663 Börsenhandel: Eine aufgelöste AG . . .

. . . ist erst nach Abschluss der Liquidation nicht mehr existent und kann dann nicht mehr im regulierten Markt gehandelt werden. Ein Handel der CR Energy AG --wie bisher-- im Freiverkehr kann aber selbst dann noch stattfinden und sogar nach einem Delisting der Aktie. Daher der auf diesem Niveau relativ "widerstandsfähige" Aktienkurs.

WKNNameGeldBrief

A2GS62CR Energy AG 0,48€0,50€-3,00 %18:16:05
 
15.09.25 19:36 #664 Private-Equity-Investoren und strategische Käuf.

Unterbewertete Small-Cap-Aktien, die im Freiverkehr (§ 48 BörsG) notieren, rücken oft in das Blickfeld von Private-Equity-Investoren und strategischen Käufern. Das im WpÜG geregelte Übernahmeverfahren findet bei einer Übernahme im Freiverkehr keine Anwendung. Aufseiten der Zielgesellschaft rücken die aktienrechtlichen Regelungen in den Vordergrund, die – anders als bei Emittenten im regulierten Markt – nicht durch das WpÜG überlagert werden. Ein Beitrag von Noerr, einer der wenigen unabhängigen großen Wirtschaftskanzleien in Deutschland: Übernahmen von Emittenten im Freiverkehr, gibt einen Überblick über rechtliche Aspekte, die aufseiten des Erwerbers und der Zielgesellschaft bei einer Übernahme beachtenswert sind.

 
16.09.25 10:34 #666 Raymond
"ist erst nach Abschluss der Liquidation nicht mehr existent und kann dann nicht mehr im regulierten Markt gehandelt werden."

Quelle bitte, denn meine Quellen sagen da etwas Anderes.  Du solltest auch die AGB der Börsen lesen und die darin stehenden Kündigungsgründe i.Z.m. §39 Absatz 1 Börsengesetz. NmM.

 
16.09.25 10:39 #667 Nach einem Delisting im Freiverkehr
kann auch im Freiverkehr nicht mehr gehandelt werden. Dann geht nur noch außerbörslich, aber nur, falls das jemand anbietet. Was selten ist.

Wie schnell ein Delisting im Freiverkehr kommen kann, sieht man gerade eindrucksvoll bei Lilium, die ebenfalls nur im Freiverkehr notiert. Mehrere Börsenplätze sind bereits weg. Hoffen wir mal, dass der Wegfall des CCP in Frankfurt nicht zum worst case führt. NmM.

https://www.deutsche-boerse-cash-market.com/.../data/Modification.pdf  
16.09.25 10:43 #668 Damit Rymond nicht wieder irritiert ist
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__25.html

§39 Börsengesetz bezieht sich auf den von dir erwähnten regulierten Markt. Im Freiverkehr, wo CR Energy notiert, gilt hingegen §25 Börsengesetz. Hier gelten die AGB der Börsen für den Freiverkehr. Dort lesen. NmM-  
16.09.25 11:00 #669 Thema Wahrscheinlichkeit
Kennt jemand eine überschuldete Gesellschaft, die wie CR Energy im Freiverkehr notierte und deren Aktie NICHT delistet wurde?  
16.09.25 12:31 #670 @HonestMeyer (''§ 25 BörsG: Dort lesen'')

Danke für den Ratschlag. Nur: Das ist nicht nur deine Meinung ("NmM"), sondern eine Tatsache. Erfahrene wissen das und haben auch mit den AGB der Börsen für den Freiverkehr schon Erfahrungen gemacht, z.B. https://www.deutsche-boerse.com/resource/blob/332754/aa0cc932d51870517b48e4fe732b0e38/data/20110523.pdf.


 
16.09.25 13:38 #671 @HonestMeyer (''Quelle bitte'')

Zu deiner Frage vom 16.09.25 10:34:

Für Aktien, die ein Delisting durchlaufen haben, hat sich in Deutschland als Handelsplatz der Freiverkehr der Börse Hamburg etabliert.
Aktienmarkt: Handel nach Delisting – Ein Alleinstellungsmerkmal der Hamburger Börse

 
16.09.25 13:56 #672 ''Der letzte Handelsplatz'' (WirtschaftsWoche)

Aktienmarkt: Handel nach Delisting – Ein Alleinstellungsmerkmal der Hamburger Börse

Die Börse Hamburg gilt als ein besonderer Handelsplatz für Aktien, die aus dem geregelten Handel genommen wurden (Delisting). Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal, da Aktionäre dort weiterhin Aktien handeln können, obwohl der offizielle Handel endet. Dies ist besonders für Investoren nützlich, die ihre Aktien nach einem Delisting behalten und später verkaufen möchten, auch wenn der Handel weniger liquide ist. Besonders für Anleger, die ihre Investition behalten und Potenzial im Unternehmen sehen, ist dies eine wichtige Option.





 
16.09.25 14:37 #673 Börse Hamburg: Beispiel für ''In Liquidation''

Aussetzungen – Börse Hamburg

2025-09-12 12:59:14suspension, JLiquidation2025-09-12 12:49:002025-09-12 22:00:00Jyske Invest Fund Management A/SHAMB (Abwicklung 2025)


 
16.09.25 19:38 #674 Freiverkehr Börse Hamburg
ist auch nur ein Regionalbörsenplatz im untersten Börsensegment und nur insofern ein Unterschied, dass die AGB dort gegenüber den AGBs der anderen Regionalbörsen "veraltet" sind. D.h. es fand in Hamburg keine Anpassung an die MAR 2016 im gleichen Maße statt. Für MTF-Emittenten gelten dort allerdings die gleichen Regeln wie an den anderen Börsen. NmM.  
16.09.25 23:49 #675 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 17.09.25 08:44
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema

 

 
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