1. Insolvenz-Eröffnungsgründe Ob das Insolvenzverfahren am 01.09.2025 wegen (kumulativ vorliegender) "Zahlungsunfähigkeit u n d Überschuldung" eröffnet wurde, lässt sich trotz der Beschlussformel des Gerichts nach mM nicht sicher sagen. Das deutsche Insolvenzrecht kennt drei Insolvenzeröffnungsgründe: a) Zahlungsunfähigkeit, b) Überschuldung oder c) drohende Zahlungsunfähigkeit. Einer der drei Gründe hätte genügt. 2. Begriff der Insolvenzmasse § 35 InsO (1) Das Insolvenzverfahren erfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse). 3. Die Vermögenswerte der CR Energy AG, die sich nun in der Verfügungsgewalt der Insolvenzverwalterin befinden (§ 80 Abs. 1 InsO), sollen zum 30.06.2024 rund €400 Mio. betragen haben. (Wurde hier bereits ausgeführt). 4. Die Insolvenzverwalterin prüft, welche Vermögenswerte noch existieren und wie sie verwertet werden können, um die Gläubiger zu befriedigen. |