Abmahnung Urheberrechtsverletzung wg. Pornokonsum!

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neuester Beitrag:  10.12.13 17:51
eröffnet am: 10.12.13 14:09 von: Baby born Anzahl Beiträge: 13
neuester Beitrag: 10.12.13 17:51 von: Thomastradamus Leser gesamt: 2598
davon Heute: 1
bewertet mit 7 Sternen

10.12.13 14:09 #1 Abmahnung Urheberrechtsverletzung wg. Pornoko.
Einfach köstlich, was sich für ein Gesindel im Internet herumtreibt:
Heute (10.12.2013) erhalte ich ein gefaktes Abmahnschreiben von Rechtsanwälte
Urmann + Collegen (e-mail-Adresse: panglade@orange.fr), worin festgehalten wird, dass
ich am 17(!!!).12.2013 "Dream Trip" von Stream Seite Redtube gesehen habe bzw. wohl sehen werde......
Als Anhang war auch eine ZIP-Datei dabei, die ich wohlweislich nicht geladen habe.

Bagage, dreckige !!  
10.12.13 14:12 #2 Die kennen Dich halt ;-)
Haben sie Dir auch eine Uhrzeit vorgegeben?  
10.12.13 14:14 #3 Trottelbrettfahrer
Das Schlimme ist, dass selbst dieser "lustige" Versuch dazu führen wird, dass einige Esel die Zip-Datei entpacken werden.  
10.12.13 14:14 #4 Die kennen auch mein zukünftiges Verhalten.....
Als Tatzeitpunkt wurde 21:40:54 angegeben.  
10.12.13 14:16 #5 Vielleicht meinten die 2012?!
10.12.13 14:17 #6 Da kann sich
die NSA mal eine Scheibe von abschneiden.

Na, dann mal viel Spaß nächste Woche Dienstag  
10.12.13 14:17 #7 Es ist alles nur eine Frage
einer guten Analyse von Suchtverhalten.
Angebote vor der Nachfrage!
 
10.12.13 14:20 #8 NSA ist schon ganz scharf auf Eure Fetische
Hatte ich gestern verlinkt:
http://www.ariva.de/forum/...en-sich-wieder-445847?page=18#jumppos459

Schöne Welt, in der dann in einer Datenbank erfasst ist, dass Herr X gerne Blowjobs sieht, während Herr Y gerne den Hintereingang aufsucht, etc...  
10.12.13 17:41 #9 Wenn man da allerdings die Rechtsgrundlage
hinterfragt, könnte es sicher auch möglich sein, dass demnächst alle Kunden, die IP-TV (z. B. über die Telekom) nutzen, ebenfalls abgemahnt werden. Schließlich liegt hier dem Grunde nach doch die gleiche Rechtsverletzung vor.

Allerdings vermute ich eher, dass der verantwortliche Richter - wie zuvor auch unsere Bundeskanzlerin - wohl das Internet als "Neuland" betrachtete und sich durch dieses "neumodische Zeugs" irritieren und zu falschen Handlungen hinreißen ließ.

AUA!  
10.12.13 17:43 #10 Richter vertauscht wahrscheinlich Streaming
mit Tauschbörse.
Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle | heise online
Allmählich verdichten sich Hinweise darauf, wie die Streaming-Abmahner vorgegangen sein könnten und wie die Schreiben juristisch zu bewerten sind. Unterdessen haben Kriminelle eine riesige Welle von Trittbrettfahrer-Spam losgetreten.
 
10.12.13 17:45 #11 kann man die abmahner
wegen unsachgemäßer abmahnung abmahnen?  
10.12.13 17:48 #12 @#11 In dem Artikel steht, dass
man u.U. die Anwaltskosten zur Verteidigung einfordern kann. Vielleicht bricht diese Summe denjenigen das wirtschaftliche Genick, die sich diese Methode ausgedacht haben.  
10.12.13 17:51 #13 Man, und das kurz nachdem meine
Volksbank Kreditkarte suspendiert wurde...da kommt's aber auch knüppeldick...
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Bildung fängt mit dem eigenen Bewusstsein an
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