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Wie sicher sind eigentlich die Bankeinlagen der Fonds? - Fondsnews
16.05.23 14:48
FONDS professionell
Wien (www.fondscheck.de) - Bereits zum Jahresanfang schloss die Einlagensicherung der Banken Kapitalverwaltungsgesellschaften von der Absicherung aus, nun sorgt die US-Bankenkrise für Unruhe, so die Experten von "FONDS professionell".
In der Folge würden Fondshäuser im Cash-Management derzeit verstärkt auf das Kontrahentenrisiko achten.
Zum Jahresanfang habe der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) seine Statuten geändert und Investmentgesellschaften explizit von der Sicherung ausgenommen (Statut des Einlagensicherungsfonds, Paragraf 6, Absatz 4). Einlagen von Unternehmen der Finanzbranche seien seither grundsätzlich nicht mehr durch die zusätzliche Sicherungseinrichtung der privaten Banken geschützt: Neben Investmentfonds treffe die Neuerung auch Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sowie die überwiegende Mehrheit der Family Offices, sofern diese nicht die Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besitzen würden.
Die privaten Banken hätten damit die Konsequenzen aus der Pleite der Greensill-Bank im Jahr 2021 gezogen, in deren Folge der Einlagensicherungsfonds einen Großteil der rund drei Milliarden Euro an gesicherten Einlagen habe auszahlen müssen - auch an professionelle Investoren. Die am Sicherungsfonds beteiligten Institute möchten den Schutz künftig auf private Sparer konzentrieren. Bankenverbandspräsident und Deutsche-Bank-Vorstandschef Christian Sewing habe bei der Vorstellung der Reform gesagt, man wolle "Fehlanreize der Vergangenheit" abschaffen.
Auch die gesetzliche 100.000-Euro-Absicherung je Kunden greife gemäß Paragraf 6 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) grundsätzlich nicht für Kapitalanlage- und Investmentgesellschaften. Etwas anders als bei den privaten Banken sei die Sicherung bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken geregelt. Diese würden institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören. Grundsätzlich solle die Institutssicherung Schieflagen einzelner Institute vermeiden, sodass diese auch aus Sicht der Fondsanbieter weiterhin eine hohe Sicherheit für ihre Kasse-Quote bieten dürften.
Die Einlagensicherung sei potenziell relevant für die Cash-Bestände, die Fonds bei Banken in Form von Sichteinlagen parken würden. Das gesamte Anlagevermögen eines Fonds werde grundsätzlich als Sondervermögen rechtlich separat behandelt. Vor allem flexible Multi-Asset-Fonds würden aber oft einen beachtlichen Teil ihrer Anlagen in Cash-Beständen, traditionell in Geldmarktfonds und Sichteinlagen halten.
Der Ausschluss aus dem Sicherungssystem falle für die Fondsmanager zeitlich nahezu zusammen mit der Verunsicherung infolge der Bankenzusammenbrüche in den USA und der Credit-Suisse-Notübernahme. Daher würden Sicherheitsaspekte immer stärker in den Fokus rücken. In manchem Handelssaal solle das Kommando ergangen sein, besonders sorgfältig auf sogenannte Counterparty-Risiken zu achten, also auf das Risiko, dass eine Gegenpartei in Schwierigkeiten geraten könnte. Dass Sicherheit aktuell ein besonders großes Thema spiele, bestätige auch Jens Krüger, der den institutionellen Vertrieb bei der St.Galler Kantonalbank in Deutschland leite. "Wir beobachten bei unseren Kunden gerade einen nochmals verstärkten Fokus auf Sicherheit im Cash-Management", sage er.
Die meisten Fondsanbieter würden aber angeben, dass sie zuletzt keine Änderungen am Cash-Management vorgenommen hätten. Sicherheit habe mit Blick auf die Kasse-Quote der Fonds demnach immer Priorität gehabt. Die Investmentgesellschaften würden ihre Cash-Bestände meist über verschiedene Banken vor allem im öffentlich-rechtlichen Bereich sowie Verwahrstellen streuen.
Neben Sichteinlagen würden auch Geldmarktfonds eine wichtige Rolle als kurzfristige Cash-Parkplätze spielen. Geldmarktfonds ihrerseits würden teils in großem Umfang in Schuldverschreibungen von Banken investieren. Auch hier werde für Anleger wie Anbieter Sicherheit noch wichtiger. "Wir haben bereits vor Beginn der Volatilität im Bankensektor begonnen, das Kreditprofil etwa unserer Ultra-Short-ETFs aktiv zu erhöhen", berichte etwa Ivan Durdevic, der den ETF-Vertrieb von J.P. Morgan Asset Management in Deutschland, Österreich und der Schweiz leite.
Während sich das Thema Einlagensicherung für die Investmentgesellschaften erledigt habe, sinke auch der Schutz für private Sparer und Stiftungen in den kommenden Jahren weiter: Sichere der Einlagensicherungsfonds aktuell maximal fünf Millionen Euro ab, seien es ab 2025 noch drei Millionen Euro und ab 2030 eine Million Euro pro Privatperson und Stiftung. Für Unternehmen sinke der Schutz von aktuell 50 Millionen Euro über 30 Millionen ab 2025 auf zehn Millionen Euro ab 2030. (16.05.2023/fc/n/s)
In der Folge würden Fondshäuser im Cash-Management derzeit verstärkt auf das Kontrahentenrisiko achten.
Zum Jahresanfang habe der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) seine Statuten geändert und Investmentgesellschaften explizit von der Sicherung ausgenommen (Statut des Einlagensicherungsfonds, Paragraf 6, Absatz 4). Einlagen von Unternehmen der Finanzbranche seien seither grundsätzlich nicht mehr durch die zusätzliche Sicherungseinrichtung der privaten Banken geschützt: Neben Investmentfonds treffe die Neuerung auch Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sowie die überwiegende Mehrheit der Family Offices, sofern diese nicht die Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besitzen würden.
Die privaten Banken hätten damit die Konsequenzen aus der Pleite der Greensill-Bank im Jahr 2021 gezogen, in deren Folge der Einlagensicherungsfonds einen Großteil der rund drei Milliarden Euro an gesicherten Einlagen habe auszahlen müssen - auch an professionelle Investoren. Die am Sicherungsfonds beteiligten Institute möchten den Schutz künftig auf private Sparer konzentrieren. Bankenverbandspräsident und Deutsche-Bank-Vorstandschef Christian Sewing habe bei der Vorstellung der Reform gesagt, man wolle "Fehlanreize der Vergangenheit" abschaffen.
Die Einlagensicherung sei potenziell relevant für die Cash-Bestände, die Fonds bei Banken in Form von Sichteinlagen parken würden. Das gesamte Anlagevermögen eines Fonds werde grundsätzlich als Sondervermögen rechtlich separat behandelt. Vor allem flexible Multi-Asset-Fonds würden aber oft einen beachtlichen Teil ihrer Anlagen in Cash-Beständen, traditionell in Geldmarktfonds und Sichteinlagen halten.
Der Ausschluss aus dem Sicherungssystem falle für die Fondsmanager zeitlich nahezu zusammen mit der Verunsicherung infolge der Bankenzusammenbrüche in den USA und der Credit-Suisse-Notübernahme. Daher würden Sicherheitsaspekte immer stärker in den Fokus rücken. In manchem Handelssaal solle das Kommando ergangen sein, besonders sorgfältig auf sogenannte Counterparty-Risiken zu achten, also auf das Risiko, dass eine Gegenpartei in Schwierigkeiten geraten könnte. Dass Sicherheit aktuell ein besonders großes Thema spiele, bestätige auch Jens Krüger, der den institutionellen Vertrieb bei der St.Galler Kantonalbank in Deutschland leite. "Wir beobachten bei unseren Kunden gerade einen nochmals verstärkten Fokus auf Sicherheit im Cash-Management", sage er.
Die meisten Fondsanbieter würden aber angeben, dass sie zuletzt keine Änderungen am Cash-Management vorgenommen hätten. Sicherheit habe mit Blick auf die Kasse-Quote der Fonds demnach immer Priorität gehabt. Die Investmentgesellschaften würden ihre Cash-Bestände meist über verschiedene Banken vor allem im öffentlich-rechtlichen Bereich sowie Verwahrstellen streuen.
Neben Sichteinlagen würden auch Geldmarktfonds eine wichtige Rolle als kurzfristige Cash-Parkplätze spielen. Geldmarktfonds ihrerseits würden teils in großem Umfang in Schuldverschreibungen von Banken investieren. Auch hier werde für Anleger wie Anbieter Sicherheit noch wichtiger. "Wir haben bereits vor Beginn der Volatilität im Bankensektor begonnen, das Kreditprofil etwa unserer Ultra-Short-ETFs aktiv zu erhöhen", berichte etwa Ivan Durdevic, der den ETF-Vertrieb von J.P. Morgan Asset Management in Deutschland, Österreich und der Schweiz leite.
Während sich das Thema Einlagensicherung für die Investmentgesellschaften erledigt habe, sinke auch der Schutz für private Sparer und Stiftungen in den kommenden Jahren weiter: Sichere der Einlagensicherungsfonds aktuell maximal fünf Millionen Euro ab, seien es ab 2025 noch drei Millionen Euro und ab 2030 eine Million Euro pro Privatperson und Stiftung. Für Unternehmen sinke der Schutz von aktuell 50 Millionen Euro über 30 Millionen ab 2025 auf zehn Millionen Euro ab 2030. (16.05.2023/fc/n/s)