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ETFs: Wege zu einem schnelleren und effizienteren Handel
22.03.23 14:45
DWS
Frankfurt (www.fondscheck.de) - Im Lebenszyklus eines Wertpapiers (inklusive ETFs) ermöglicht die Zeitspanne zwischen dem Handels- und dem Abrechnungsdatum wichtige Verarbeitungsschritte, so Keshava Shastry, Global Head of Capital Markets von DWS.
Diese seien nötig wegen der Vielzahl und dem hohen Wert der Transaktionen. Seit der ersten Stufe der EU-Verordnung für die Zentralverwahrung von Wertpapieren CSDR (Central Securities Depositories Regulation) im Jahr 2014 hätten die meisten europäischen Märkte ein verkürztes Zeitfenster von zwei Geschäftstagen zwischen Handel und Abwicklung eingeführt: Den Abwicklungszyklus T+2. Die USA hätten 2017 nachgezogen und die standardisierte Abrechnung von T+3 auf T+2 umgestellt. Und im Februar vergangenen Jahres habe die SEC vorgeschlagen, den Abrechnungszyklus weiter auf einen Geschäftstag zu reduzieren. Ein kürzerer Abwicklungszyklus helfe, sowohl den Zeitraum, in dem die Anleger ihren Gegenparteien ausgesetzt seien, als auch das damit verbundene Gegenpartei-, Markt- und Kreditrisiko zu verringern. Das sei vor allem in Zeiten hoher Marktvolatilität von Vorteil.
Zwangsläufig werde es bei einer so wichtigen Prozessänderung Herausforderungen geben. Wegen der globalen Zusammensetzung von ETFs könnten sie in diesem Bereich noch deutlicher zutage treten. Globale ETFs, die Wertpapiere aus vielen Weltregionen enthalten würden, hätten zusätzliche Anforderungen, die berücksichtigt werden müssten, etwa unterschiedliche Zeitzonen und Feiertagskalender. All das könne die Abrechnung anfälliger für Verzögerungen machen. Da ETFs zum Beispiel in mehreren Ländern notiert seien, würden die Liquiditätsanbieter regelmäßig Bestände zwischen verschiedenen Zentralverwahrern übertragen, um die Geschäfte an den einzelnen Handelsplätzen abzuwickeln. Wenn diese grenzüberschreitenden Übertragungen nicht robust seien, dann würden sie komplizierte Operationen und restriktive Fristen erfordern. Auch grenzüberschreitende Transaktionen, die eine Fremdwährungskomponente enthalten würden, könnten schwierig sein, wenn zwischen Fremdwährungs- und Wertpapierabwicklung eine Diskrepanz bestehe.
Offenbar gebe es mehr Systeme und Prozesse, die für einen T+1-Abwicklungszyklus geändert werden müssten, als auf den ersten Blick ersichtlich sei. Die Infrastruktur der Zentralverwahrer müsste aufgerüstet und die bestehenden Annahmeschlusszeiten für grenzüberschreitende Transaktionen überprüft werden. Darüber hinaus könnte ein verkürzter Zyklus zu häufigeren Abwicklungsfehlern führen, die nach der Verordnung für Zentralverwahrer mit Geldstrafen belegt würden. Diese Kosten könnten an die Endanleger in Form höherer Geld-Brief-Spannen weitergegeben werden.
Angesichts der fragmentierten europäischen Märkte seien überlegte und koordinierte Anstrengungen nötig: Ein aktiver Dialog zwischen ETF-Emittenten, Börsen, Anlegern und Verwahrern. Der Vorschlag der SEC sei bereits auf die EU und Großbritannien übergesprungen. London habe schon eine entsprechende Task Force eingerichtet.
Trotz der operationellen Hürden könnten die Prozesse verbessert werden. Ein Beispiel: Die Portfoliomanagement-Teams der ETF-Emittenten würden die Nettoinventarwerte (NAVs) vor der Validierung durch die Bewertungsstelle überprüfen. Eine Umstellung auf T+1-Abwicklung würde die dafür verfügbare Zeit verkürzen. Um den Druck abzumildern, könnten Primärmarktgeschäfte auf Grundlage eines geschätzten NAVs abgewickelt werden. Nach Bestätigung des NAVs würde dann eine Wertberichtigung vorgenommen werden. Erforderlich wäre allerdings ein effizienter und automatisierter Prozess.
Ein effizienter und koordinierter Übergang zu T+1 könnte dazu beitragen, die Risiken auf dem europäischen Markt zu minimieren, und weitere Vorteile mit sich bringen, während er zugleich die globale Harmonisierung unterstütze. Einige Unternehmen würden sich bereits auf taggleiche Abwicklungszyklen vorbereiten. Sie würden damit bestimmten digitalen Börsen folgen, die sich bereits auf eine T+0-Abwicklung eingestellt hätten. In jedem Fall habe der europäische Markt bereits in der Vergangenheit erfolgreich kooperative Initiativen durchgeführt und werde dies zweifellos auch weiterhin tun. (22.03.2023/fc/a/e)
Diese seien nötig wegen der Vielzahl und dem hohen Wert der Transaktionen. Seit der ersten Stufe der EU-Verordnung für die Zentralverwahrung von Wertpapieren CSDR (Central Securities Depositories Regulation) im Jahr 2014 hätten die meisten europäischen Märkte ein verkürztes Zeitfenster von zwei Geschäftstagen zwischen Handel und Abwicklung eingeführt: Den Abwicklungszyklus T+2. Die USA hätten 2017 nachgezogen und die standardisierte Abrechnung von T+3 auf T+2 umgestellt. Und im Februar vergangenen Jahres habe die SEC vorgeschlagen, den Abrechnungszyklus weiter auf einen Geschäftstag zu reduzieren. Ein kürzerer Abwicklungszyklus helfe, sowohl den Zeitraum, in dem die Anleger ihren Gegenparteien ausgesetzt seien, als auch das damit verbundene Gegenpartei-, Markt- und Kreditrisiko zu verringern. Das sei vor allem in Zeiten hoher Marktvolatilität von Vorteil.
Zwangsläufig werde es bei einer so wichtigen Prozessänderung Herausforderungen geben. Wegen der globalen Zusammensetzung von ETFs könnten sie in diesem Bereich noch deutlicher zutage treten. Globale ETFs, die Wertpapiere aus vielen Weltregionen enthalten würden, hätten zusätzliche Anforderungen, die berücksichtigt werden müssten, etwa unterschiedliche Zeitzonen und Feiertagskalender. All das könne die Abrechnung anfälliger für Verzögerungen machen. Da ETFs zum Beispiel in mehreren Ländern notiert seien, würden die Liquiditätsanbieter regelmäßig Bestände zwischen verschiedenen Zentralverwahrern übertragen, um die Geschäfte an den einzelnen Handelsplätzen abzuwickeln. Wenn diese grenzüberschreitenden Übertragungen nicht robust seien, dann würden sie komplizierte Operationen und restriktive Fristen erfordern. Auch grenzüberschreitende Transaktionen, die eine Fremdwährungskomponente enthalten würden, könnten schwierig sein, wenn zwischen Fremdwährungs- und Wertpapierabwicklung eine Diskrepanz bestehe.
Angesichts der fragmentierten europäischen Märkte seien überlegte und koordinierte Anstrengungen nötig: Ein aktiver Dialog zwischen ETF-Emittenten, Börsen, Anlegern und Verwahrern. Der Vorschlag der SEC sei bereits auf die EU und Großbritannien übergesprungen. London habe schon eine entsprechende Task Force eingerichtet.
Trotz der operationellen Hürden könnten die Prozesse verbessert werden. Ein Beispiel: Die Portfoliomanagement-Teams der ETF-Emittenten würden die Nettoinventarwerte (NAVs) vor der Validierung durch die Bewertungsstelle überprüfen. Eine Umstellung auf T+1-Abwicklung würde die dafür verfügbare Zeit verkürzen. Um den Druck abzumildern, könnten Primärmarktgeschäfte auf Grundlage eines geschätzten NAVs abgewickelt werden. Nach Bestätigung des NAVs würde dann eine Wertberichtigung vorgenommen werden. Erforderlich wäre allerdings ein effizienter und automatisierter Prozess.
Ein effizienter und koordinierter Übergang zu T+1 könnte dazu beitragen, die Risiken auf dem europäischen Markt zu minimieren, und weitere Vorteile mit sich bringen, während er zugleich die globale Harmonisierung unterstütze. Einige Unternehmen würden sich bereits auf taggleiche Abwicklungszyklen vorbereiten. Sie würden damit bestimmten digitalen Börsen folgen, die sich bereits auf eine T+0-Abwicklung eingestellt hätten. In jedem Fall habe der europäische Markt bereits in der Vergangenheit erfolgreich kooperative Initiativen durchgeführt und werde dies zweifellos auch weiterhin tun. (22.03.2023/fc/a/e)