U-Schätze

Abk. für unverzinsliche Schatzanweisungen.

Diskontpapiere des Bundes mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren. U-Schätze werden als Einmalemission im Tenderverfahren begeben und haben eine Mindeststückelung von DM 500.000. U-Schätze werden nicht in den Börsenhandel eingeführt.

Weitere Begriffe

Begriffsliste "U"

Navigationshilfe

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z