bedingte Termingeschäfte

Bei den bedingten Termingeschäften besteht zwischen den Vertragspartnern zwar das Recht, aber nicht die Pflicht zur Durchführung des Basisgeschäfts. Bedingte Termingeschäfte können in Prämiengeschäfte und Optionsgeschäfte unterschieden werden.

Gegenteil:unbedingte Termingeschäfte

Weitere Begriffe

Begriffsliste "B"

Navigationshilfe

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z