Europäische Behörde stellt neue Regeln für ETFs vor
01.02.12 12:34
FONDS professionell
Wien (aktiencheck.de AG) - Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat am Montag ihre Vorschläge veröffentlicht, wie börsennotierte Indexfonds (ETFs) in der Europäischen Union (EU) künftig reguliert sein sollten, so die Exprten von "FONDS professionell".
Die neuen Regeln würden vor allem Wertpapiergeschäfte innerhalb der Portfolios wie beispielsweise Swaps und Wertpapierleihe betreffen. Die wichtigste Entscheidung der ESMA sei aber, dass ETFs auch weiterhin ohne Einschränkungen an Privatanleger vertrieben werden dürften. Die Behörde möchte hier abwarten, was die überarbeitete Mifid-II-Richtlinie für den EU-Finanzmarkt diesbezüglich vorsehe, die 2013 in Kraft treten solle. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Kennzeichnung der Produkte gewesen: Hinweise im Produktnamen, ob ein ETF den ihm zugrunde liegenden Index mittels Aktieninvestment direkt abbilde, oder ob er dies mittels so genannter Aktien-Swap-Geschäfte mit einer Gegenpartei mache - wodurch ein Emittentenrisiko entstehe -, seien laut der ESMA-Vorschläge aber nicht nötig. Lediglich die Abkürzung ETF solle erscheinen.
Regulierungsbedarf sehe die Behörde aber bei Wertpapiergeschäften innerhalb der ETF-Portfolios. ETFs könnten Wertpapiere aus ihren Portfolios gegen Gebühren vorübergehend an andere Marktteilnehmer ausleihen, um so Zusatzeinnahmen zu generieren, die den Portfolios zufließen würden - eine Option, die in der Praxis auch des öfteren zunehmend genutzt werde. Aktuell könnten ETFs im Prinzip alle Wertpapiere verleihen. Das Problem bestehe darin, dass der Entleiher pleitegehen könne und der ETF seine Papiere dann nur sehr schwer und zu einem sehr hohen Preis zurückbekomme, oder gar nicht. Dies solle verhindert werden.
Die ESMA habe aber keine konkreten Vorschläge unterbreitet, sondern bitte Marktteilnehmer um ihre Meinung dazu. Bis Ende März nehme die ESMA Stellungnahmen zu ihren Vorschlägen entgegen. Anschließend wolle die Behörde die endgültige Version der Verhaltensregeln veröffentlichen. Rechtlich verbindlich würden die ETF-Verhaltensregeln der ESMA übrigens nicht sein. In welcher Form die nationalen Behörden wie die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Regeln durchsetzen könnten, sei daher ungeklärt.
In einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters habe ESMA-Chef Steven Maijoor weiter erklärt, dass es noch einige offene Fragen gebe. Eine Baustelle sei Maijoor zufolge beispielsweise die Frage, ob eine Bank über eine Tochtergesellschaft einen ETF auf Swap-Derivatebasis anbieten und gleichzeitig als Partner von Swap-Geschäften innerhalb der ETFs auftreten könne. Momentan sei das in Europa Gang und Gäbe. In den vergangenen Monaten hätten Kritiker wie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) auf mögliche Interessenkonflikte hingewiesen, die daraus entstehen könnten. Beispielsweise könnten Banken illiquide Wertpapiere nutzen, um diese als Sicherheiten für Swap-Geschäfte mit Tochterfonds zu hinterlegen.
Hintergrund der ESMA-Vorschläge sei, dass in den vergangenen Monaten die Kritik an ETFs stark zugenommen habe, auch vonseiten des der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und des Internationale Währungsfonds (IMF). Diese hätten Kritik an den Wertpapierleihe- und Swap-Derivategeschäfte innerhalb der Produkte geübt, welche vielfach kaum nachvollziehbar seien und daher eine Gefahr für die globale Finanzstabilität darstellen würden. Im Juli 2011 habe die ESMA dann bekannt gegeben, dass sie ETFs und strukturierte Fonds in der EU anders als bisher regulieren wolle. (Ausgabe vom 31.01.2012) (01.02.2012/fc/n/e)
Die neuen Regeln würden vor allem Wertpapiergeschäfte innerhalb der Portfolios wie beispielsweise Swaps und Wertpapierleihe betreffen. Die wichtigste Entscheidung der ESMA sei aber, dass ETFs auch weiterhin ohne Einschränkungen an Privatanleger vertrieben werden dürften. Die Behörde möchte hier abwarten, was die überarbeitete Mifid-II-Richtlinie für den EU-Finanzmarkt diesbezüglich vorsehe, die 2013 in Kraft treten solle. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Kennzeichnung der Produkte gewesen: Hinweise im Produktnamen, ob ein ETF den ihm zugrunde liegenden Index mittels Aktieninvestment direkt abbilde, oder ob er dies mittels so genannter Aktien-Swap-Geschäfte mit einer Gegenpartei mache - wodurch ein Emittentenrisiko entstehe -, seien laut der ESMA-Vorschläge aber nicht nötig. Lediglich die Abkürzung ETF solle erscheinen.
Die ESMA habe aber keine konkreten Vorschläge unterbreitet, sondern bitte Marktteilnehmer um ihre Meinung dazu. Bis Ende März nehme die ESMA Stellungnahmen zu ihren Vorschlägen entgegen. Anschließend wolle die Behörde die endgültige Version der Verhaltensregeln veröffentlichen. Rechtlich verbindlich würden die ETF-Verhaltensregeln der ESMA übrigens nicht sein. In welcher Form die nationalen Behörden wie die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Regeln durchsetzen könnten, sei daher ungeklärt.
In einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters habe ESMA-Chef Steven Maijoor weiter erklärt, dass es noch einige offene Fragen gebe. Eine Baustelle sei Maijoor zufolge beispielsweise die Frage, ob eine Bank über eine Tochtergesellschaft einen ETF auf Swap-Derivatebasis anbieten und gleichzeitig als Partner von Swap-Geschäften innerhalb der ETFs auftreten könne. Momentan sei das in Europa Gang und Gäbe. In den vergangenen Monaten hätten Kritiker wie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) auf mögliche Interessenkonflikte hingewiesen, die daraus entstehen könnten. Beispielsweise könnten Banken illiquide Wertpapiere nutzen, um diese als Sicherheiten für Swap-Geschäfte mit Tochterfonds zu hinterlegen.
Hintergrund der ESMA-Vorschläge sei, dass in den vergangenen Monaten die Kritik an ETFs stark zugenommen habe, auch vonseiten des der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und des Internationale Währungsfonds (IMF). Diese hätten Kritik an den Wertpapierleihe- und Swap-Derivategeschäfte innerhalb der Produkte geübt, welche vielfach kaum nachvollziehbar seien und daher eine Gefahr für die globale Finanzstabilität darstellen würden. Im Juli 2011 habe die ESMA dann bekannt gegeben, dass sie ETFs und strukturierte Fonds in der EU anders als bisher regulieren wolle. (Ausgabe vom 31.01.2012) (01.02.2012/fc/n/e)
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