Teilausführung

Von Teilausführung spricht man, wenn eine erteilte Order während ihrer Gültigkeitsdauer aufgrund der Marktlage nicht vollständig, sondern nur zum Teil ausgeführt werden konnte.

Weitere Begriffe

Begriffsliste "T"

Navigationshilfe

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z