Nachranganleihe

Die Nachranganleihe ist eine spezielle Form der Unternehmensanleihe, bei der als Emittenten überwiegend Banken auftreten. Solche Papiere werden auch als nachrangig besicherte Anlehen bezeichnet, womit das Risiko des Titels klarer wird. Die Nachranganleihe verbindet den Fremdkapitalcharakter einer normalen Anleihe mit Komponenten des Eigenkapitals, wie bei einer Aktie. Aufgrund dieser Mischung werden die Titel auch als Hybridanleihen bezeichnet. Der wesentliche Vorteil im Vergleich zur normalen Unternehmensanleihe ist darin zu sehen, dass die Rendite bei dieser Gattung zumeist höher ausfällt. In den Ertrag werden Komponenten des unternehmerischen Erfolgs eingearbeitet. Diese unternehmerische Komponente stellt aber auch das erhöhte Risiko einer solchen Anleihe dar, da der Anleger im Fall einer Insolvenz erst nachrangig bedient wird. Dies bedeutet konkret, dass zuerst Inhaber einer normalen Schuldverschreibung sowie andere Gläubiger ihren Anspruch aus der Insolvenzmasse erhalten. Erst danach, jedoch noch vor den Aktionären, wird auf den Anspruch von Nachranganleihen gezahlt. Zudem können bei Nachranganleihen Ertragskomponenten variabel gestaltet sein. So kann in den Emissionsbedingungen festgelegt werden, ob beispielsweise der Zinssatz für die Restlaufzeit reduziert wird, sobald das Unternehmen von Insolvenz bedroht ist oder sich die Ertragssituation geändert hat. Ebenso kann eine Verschiebung der Zinszahlungen dargelegt sei, sobald es beim Unternehmen zu Liquiditätsengpässen kommt. Aufgrund des Risikos von Nachranganleihen ist die Auswahl des Emittenten von essentieller Bedeutung und trotz der höheren Rendite sollte ein Engagement immer kritisch hinterfragt werden. Zudem ist zu beachten, dass die Handelbarkeit von Nachranganleihen eines "angeschlagenen" Unternehmens stark eingeschränkt sein oder das Papier nur mit hohen Abschlägen veräußert werden kann.

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