Erträge

Steuerrechtlich wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen unterschieden. Zins- und Dividendeneinnahmen sind als ordentliche Ertäge vollständig steuerpflichtig. Kursgewinne bei Veräußerung nach Ablauf der Spekulationsfrist und Bezugsrechterlöse gelten als außerordentliche Erträge und sind für Privatanleger steuerfrei.

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