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DJE berät jetzt auch GoldPort Stabilitätsfonds


03.02.2010 - 16:17:28 Uhr
FONDS professionell

Wien (aktiencheck.de AG) - Das Anlageberatungsmandat für den GoldPort Stabilitätsfonds P (ISIN LU0323357649 / WKN A0M67Q) von der Wilhelm Peinemann Vermögensbetreuung e.Kfm ist auf die DJE Kapital AG übertragen worden, aus deren Haus der Fonds auch stammt, so die Experten von "FONDS professionell".

Wilhelm Peinemann werde allerdings weiterhin als Sub-Anlageberater fungieren. "Der Fonds hat inzwischen eine Größe erreicht, für die umfangreichere Analyse- und Researchkapazitäten erforderlich sind. Daher haben wir uns zur Übernahme des Anlageberatungsmandates entschlossen. Das Anlagekonzept ändert sich aber dadurch nicht", erläutere Ulrich Kaffarnik, Geschäftsführer der DJE Investment S.A.

Der GoldPort Stabilitätsfonds P sei im April 2008 als Luxemburger Investmentfonds deutscher Provenienz aufgelegt worden, der einen Teil seines Anlagevermögens in physischen Goldbeständen halte. Der Fonds habe ein substanzorientiertes Konzept, das konsequent über alle Anlageklassen angewandt werde. Er könne bis zu 30 Prozent seines Vermögens direkt in Gold investieren. Weitere 30 Prozent dürften in physisch besicherte Exchange Traded Commodities (ETCs) auf Gold, Silber, Platin und Palladium angelegt werden. Darüber hinaus seien inflationsgeschützte Euro-Staatsanleihen, ausgewählte liquide Immobilieninvestments sowie solide Schweizer Aktien ein fester Bestandteil des Fondsportfolios.

Somit biete der GoldPort Stabilitätsfonds dem Investor einen Mix aus Anlageklassen, der sich in historischen Vergleichen als überdurchschnittlich krisenresistent erwiesen habe, wie es in eigener Sache heiße. Der Fonds werde aktiv gesteuert, wodurch eine schnelle Anpassung an sich verändernde Marktgegebenheiten möglich sei. In Phasen einer konjunkturellen Erholung könne somit beispielsweise die Aktienquote auch stärker erhöht werden. Das Minimalziel des GoldPo Stabilitätsfonds sei jedoch die Sicherung des Anlegervermögens nach Inflationseffekten. Die für den Fonds selektierten Anlagen sollten in der Lage sein, einen Kaufkraftverlust auszugleichen bzw. ihn bei geschickter Disposition zu kompensieren. (03.02.2010/fc/n/s)
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